Die Wahlrechtsreform in Baden-Württemberg sorgt weiterhin für Diskussionen. Wie die Zeit, unter Berufung auf die DPA, berichtet, wurde 2022 ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht eingeführt. Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Erststimme für einen Wahlkreiskandidaten und ihre Zweitstimme für eine Partei. Die Sitzverteilung im Landtag richtet sich nach der Zweitstimme. Überhang- und Ausgleichsmandate können jedoch die Größe des Parlaments erhöhen.
Die FDP kritisiert diese Reform scharf und befürchtet eine „Aufblähung“ des Parlaments mit entsprechenden Kostenfolgen. Wie die Zeit ebenfalls berichtet, prognostiziert die FDP über 200 Abgeordnete und der Landesrechnungshof rechnet mit Mehrkosten von bis zu 200 Millionen Euro in der nächsten Legislaturperiode. Das Wahlgesetz schreibt mindestens 120 Sitze vor, aktuell sind es bereits 154. Die FDP will die Anzahl der Wahlkreise von 70 auf 38 reduzieren, um die Wahrscheinlichkeit von Überhang- und Ausgleichsmandaten zu verringern.
Die FDP versuchte, ein Volksbegehren unter dem Titel „XXL-Landtag verhindern“ zu starten. Wie die Webseite der FDP-Landtagsfraktion erläutert, sollte dieses Volksbegehren die Reduzierung der Wahlkreise zum Ziel haben. Das Innenministerium lehnte den Antrag jedoch ab, da die geplante Gesetzesänderung aus Sicht des Ministeriums verfassungswidrig sei. Wie die Zeit berichtet, argumentiert das Ministerium, dass die FDP-Pläne der Verhältniswahl zu viel Gewicht im Vergleich zur Persönlichkeitswahl geben würden. Je weniger Wahlkreise, desto weniger direkt gewählte Abgeordnete.
Der Streitpunkt liegt in der Auslegung von Artikel 28 der Landesverfassung, der eine Verbindung von Persönlichkeits- und Verhältniswahl vorschreibt. Wie die Zeit berichtet, wird der Verfassungsgerichtshof am Freitag seine Entscheidung im Fall des FDP-Antrags verkünden. Auch ein anderes, bereits zugelassenes Volksbegehren zur Verkleinerung des Landtags, scheiterte an zu wenigen Unterschriften, wie der Landtag von Baden-Württemberg auf seiner Webseite mitteilt. Selbst bei einem Erfolg der FDP vor Gericht und im Volksbegehren, erscheint eine Auswirkung auf die Landtagswahl 2026 aufgrund bestehender Fristen unwahrscheinlich, so die Zeit.
Quellen:
https://www.zeit.de/news/2025-02/28/darf-s-ein-wenig-mehr-sein-der-streit-um-den-xxl-landtag
https://fdp-dvp-fraktion.de/das-neue-landtagswahlrecht/
https://www.landtag-bw.de/de/aktuelles/dpa-nachrichten/volksbegehren-gegen-xxl-landtag-gescheitert-557832
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/bw-trend-xxl-landtag-wahlrechtsreform-100.html