27.2.2025
Frankfurter CDU-Kandidaten trotz Wahlkreissiegen ohne Bundestagssitz
Neues Wahlrecht in Frankfurt für den Bundestag

Neues Wahlrecht in Frankfurt für den Bundestag

Das neue Wahlrecht für den Bundestag hat Auswirkungen auf die politische Repräsentation Frankfurts. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, könnten trotz gewonnener Wahlkreise durch CDU-Kandidaten, diese aufgrund des neuen Wahlrechts nicht in den Bundestag einziehen. Das neue Wahlrecht, das die Größe des Bundestags begrenzen soll, führt dazu, dass der Stimmenanteil der Wahlkreissieger im Vergleich zu anderen Kandidaten der Partei bundesweit betrachtet wird. Wie die FAZ weiter ausführt, erzielten die Frankfurter CDU-Kandidaten Yannick Schwander und Leopold Born zwar jeweils die Mehrheit in ihren Wahlkreisen, ihr Stimmenanteil im landesweiten Vergleich reichte jedoch nicht aus, um ein Mandat zu erhalten.

Wie die Tagesschau erläutert, ist die Zweitstimme, die für die Landesliste einer Partei abgegeben wird, entscheidend für die Sitzverteilung im Bundestag. Das neue Wahlrecht, welches unter anderem von der Ampel-Koalition beschlossen wurde, sieht das Prinzip der Zweitstimmendeckung vor. Demnach müssen errungene Direktmandate durch das Zweitstimmenergebnis der jeweiligen Partei gedeckt sein. Im Falle Frankfurts, so die FAZ, hätte dies zur Folge, dass die Stadt keine Repräsentanten der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hätte, obwohl die Partei in Frankfurt die Wahlkreise gewonnen hat.

Die Bundeswahlleiterin bestätigt, dass das Wahlgebiet in 299 Wahlkreise aufgeteilt ist und die Zweitstimme ausschlaggebend für die Zusammensetzung des Bundestages ist. Das neue Wahlrecht, das eine feste Sitzanzahl von 630 Abgeordneten vorsieht, sorgt dafür, dass Überhang- und Ausgleichsmandate entfallen. Die Webseite der Bundestagswahl in Baden-Württemberg (bundestagswahl-bw.de) erklärt, dass das neue Wahlrecht zu einer stärkeren Gewichtung der Zweitstimme führt und Direktmandate nur dann zählen, wenn sie durch die Zweitstimmen gedeckt sind.

Wie die Bundesregierung auf ihrer Webseite erläutert, ist die Erststimme weiterhin für die Wahl eines Direktkandidaten im Wahlkreis vorgesehen. Allerdings ist der Einzug in den Bundestag für den Wahlkreissieger nicht mehr garantiert. Die Zweitstimme, die für die Landesliste einer Partei abgegeben wird, bestimmt letztlich die Sitzverteilung. Die FAZ zitiert den Frankfurter CDU-Kreisvorsitzenden Nils Kößler, der das neue Wahlrecht als „verkorst“ bezeichnet und kritisiert, dass Kandidaten, die das Vertrauen der Mehrheit in ihrem Wahlkreis gewonnen haben, nicht in den Bundestag einziehen. Auch der hessische Justizminister Christian Heinz (CDU) wird von der FAZ mit der Forderung zitiert, dass ein Erfolg im Wahlkreis wieder zur direkten Wahl in den Bundestag führen müsse.

Der Bundestag selbst bestätigt auf seiner Webseite die Auflösung des 20. Bundestags durch den Bundespräsidenten und die Ansetzung der Neuwahlen für den 23. Februar 2025. Die Webseite bietet zudem Informationen zu den Wahlterminen und Fristen. Wie die Tagesschau berichtet, wurde das neue Wahlrecht vom Bundesverfassungsgericht geprüft und in seinen wesentlichen Teilen für verfassungskonform erklärt.

Die Auswirkungen des neuen Wahlrechts auf die politische Repräsentation Frankfurts und anderer Großstädte werden weiterhin diskutiert. Die FAZ berichtet, dass auch andere Großstädte von der neuen Regelung betroffen sind und Wahlkreissieger der Union trotz ihres Sieges kein Mandat erhalten. Die Debatte um eine erneute Reform des Wahlrechts dürfte angesichts der Kritik an den Auswirkungen des neuen Systems weiter anhalten.

Quellen

https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/frankfurt-verliert-durch-neues-wahlrecht-einfluss-im-bundestag-110325230.html
https://www.tagesschau.de/inland/bundestagswahl/wahlsystem/wahlrecht-was-aendert-sich-100.html
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundestagswahl-erst-und-zweitstimme-1947318
https://www.bundestag.de/parlament/bundestagswahl/inhalt-1021204
https://www.bundestagswahl-bw.de/wahlsystem
https://www.tagesschau.de/inland/bundestagswahl/wahlsystem/bundestagswahl-lexikon-104.html

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