Die Zahl der Balkonkraftwerke in Deutschland erlebt einen rasanten Anstieg. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, verzeichnet das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur aktuell 706.509 steckerfertige Solaranlagen, die in Betrieb sind (Stand: 2. Oktober). Damit hat sich die Anzahl der Anlagen im Vergleich zum Jahresbeginn verdoppelt.
Experten gehen davon aus, dass die tatsächliche Zahl der Balkonkraftwerke noch höher liegt. Dies liegt daran, dass es eine einmonatige Frist für Nachmeldungen gibt und nicht alle Anlagenbesitzer ihrer Meldepflicht nachkommen.
Die installierte Maximalleistung der Balkonkraftwerke hat sich seit Jahresbeginn auf über 600 Megawatt mehr als verdoppelt. Ein Grund dafür ist die Zulassung von leistungsstärkeren Anlagen. Allein im dritten Quartal dieses Jahres wurden knapp 140.000 neue Anlagen mit einer Maximalleistung von 141 Megawatt im Marktstammdatenregister erfasst. Es wird erwartet, dass diese Zahlen durch Nachmeldungen in den kommenden Wochen noch weiter steigen.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) zeigt sich optimistisch, dass der positive Trend anhält. Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW, führt dies auf den Abbau bürokratischer Hürden durch den Gesetzgeber und sinkende Preise für Solarsysteme zurück. Körnig begrüßt zudem die kürzlich vom Bundesrat beschlossene Verbesserung der Rechte von Mietern und Wohnungseigentümern. Diese Neuregelung ebnet den Weg für Millionen von Haushalten in Deutschland, Steckersolargeräte auf Balkonen, Terrassen und Dachgärten zu nutzen. Mieter haben nun Anspruch darauf, dass Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaften die Installation von technisch sicheren Steckersolargeräten genehmigen.
Der BSW weist jedoch darauf hin, dass die rechtlichen Vereinfachungen nur für Steckersolargeräte mit einer maximalen Anschlussleistung von 800 Watt gelten. Diese Geräte sind so konzipiert, dass sie auch von Laien installiert werden können. Größere Selbstbau-Sets, die als Balkonkraftwerke angeboten werden, fallen nicht unter diese Regelung. Für die Installation dieser Anlagen ist ein Elektrofachbetrieb erforderlich und es muss eine Anmeldung beim Netzbetreiber erfolgen. Gleiches gilt für Systeme mit Batteriespeicher.