Die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 stellt Berliner Wählerinnen und Wähler, die per Briefwahl abstimmen möchten, vor besondere Herausforderungen. Wie die Zeit unter Berufung auf eine Meldung der DPA berichtet, hat der Versand der Briefwahlunterlagen in einigen Berliner Bezirken bereits begonnen, einige Tage früher als ursprünglich geplant. Tempelhof-Schöneberg, Charlottenburg-Wilmersdorf und Pankow haben bereits mit der Versendung begonnen, während andere Bezirke wie Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg und Treptow-Köpenick erst am 10. Februar starten werden.
Der Landeswahlleiter Stephan Bröchler bestätigte, dass die Verteilung der insgesamt 3,3 Millionen Stimmzettel an die Bezirke begonnen hat. Die unterschiedlichen Versandtermine der Briefwahlunterlagen erklärt er mit den unterschiedlichen Lieferzeitplänen der Druckereien. Bröchler begrüßt den frühzeitigen Versand in einigen Bezirken ausdrücklich und verweist auf die verkürzte Briefwahlfrist von nur etwa zwei Wochen, eine Folge der vorgezogenen Wahl. Wie die Bundesregierung auf ihrer Webseite erläutert, ist die Briefwahl grundsätzlich für alle Wahlberechtigten möglich und bietet eine bequeme Alternative zur Stimmabgabe im Wahllokal.
Bis zum Stichtag 13. Januar haben bereits rund 603.000 Berlinerinnen und Berliner Briefwahl beantragt, etwa ein Viertel aller Wahlberechtigten. Dies entspricht laut Bröchler in etwa dem Niveau zum vergleichbaren Zeitpunkt vor der Bundestagswahl 2021 (inklusive Teilwiederholung 2024). Wie vom rbb24 berichtet, rät Bröchler den Wählern, die Briefwahlunterlagen nach Erhalt zügig auszufüllen und zurückzusenden. Der Wahlbrief muss bis zum Wahltag, dem 23. Februar, um 18:00 Uhr beim zuständigen Bezirkswahlamt eingegangen sein. Andernfalls ist die Stimme ungültig.
Die Bezirke wollen die Unterlagen prioritär an im Ausland lebende Deutsche versenden. Auch für in Berlin lebende Wahlberechtigte ist die Briefwahl diesmal eine besondere Herausforderung, so Bröchler. Wie das Auswärtige Amt mitteilt, können Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, ebenfalls per Briefwahl an der Bundestagswahl teilnehmen. Voraussetzung dafür ist ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis, der bis spätestens 21 Tage vor der Wahl bei der zuständigen Gemeinde eingegangen sein muss.
Briefwahlanträge können online, per Mail, per Post oder direkt in den bezirklichen Briefwahlstellen beantragt werden. Um lange Postlaufzeiten zu vermeiden, empfiehlt Bröchler die persönliche Beantragung und Stimmabgabe in den Briefwahlstellen. Wie vom Serviceportal Berlin erklärt, sind die Briefwahlstellen ab dem 10. Februar geöffnet und bieten oft erweiterte Öffnungszeiten an. In einigen Bezirken sind sie auch am Samstag, dem 15. Februar, geöffnet.
Die Grünen Berlin weisen auf ihrer Webseite darauf hin, dass auch die Möglichkeit der Frühwahl besteht, bei der man bereits vor dem Wahltag im Wahllokal seine Stimme abgeben kann. Hierfür ist ebenfalls die Beantragung eines Wahlscheins notwendig.
Verwendete Quellen: