11.11.2024
BGH Leitentscheidung zu Facebook Datendiebstahl

Bundesgerichtshof: Hoffnung auf Schadenersatz für Facebook-Nutzer nach Datendiebstahl

Nach einem großangelegten Datendiebstahl bei Facebook im April 2021, bei dem die Daten von rund 533 Millionen Nutzern aus 106 Ländern im Internet verbreitet wurden, wie unter anderem die Zeit am 11. November 2024 berichtete, könnten betroffene Nutzer nun auf Schadenersatz hoffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) signalisierte in einer vorläufigen Einschätzung, dass bereits der Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten einen Anspruch auf Schadenersatz begründen könnte. Wie der Vorsitzende Richter des sechsten Zivilsenats, Stephan Seiters, in Karlsruhe erklärte, müsse dieser Kontrollverlust nachgewiesen werden, nicht jedoch etwaige immaterielle Schäden wie Ängste oder Befürchtungen. Die endgültige Entscheidung des BGH steht noch aus und wird richtungsweisend für zahlreiche ähnliche Verfahren an deutschen Gerichten sein.

Der Datendiebstahl ereignete sich, als Unbekannte eine Funktion zur Freunde-Suche auf Facebook ausnutzten, um die Daten abzugreifen. Die Informationen, darunter Nutzer-IDs, Namen, Geschlechter, Länder und Telefonnummern, wurden anschließend online veröffentlicht. Dies führte zu einer Klagewelle gegen den Facebook-Konzern Meta, die bisher an Landes- und Oberlandesgerichten größtenteils erfolglos blieb. Wie die Süddeutsche Zeitung am 11. November 2024 berichtete, argumentiert der Facebook-Mutterkonzern Meta, die Klagen seien unbegründet, da keine Facebook-Systeme gehackt und kein Datenschutzverstoß stattgefunden habe. Rechtsanwalt Martin Mekat von der Kanzlei Freshfields betonte dies nach der Verhandlung.

Die WNOZ berichtete am 11. November 2024 ebenfalls über den Fall und zitierte die Aussage des Vorsitzenden Richters Seiters. Der BGH prüft nun, ob bereits der Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten einen immateriellen Schaden darstellt, der einen Anspruch auf Schadenersatz begründet. Diese Frage ist entscheidend für den Ausgang der zahlreichen anhängigen Verfahren.

Ingenieur.de erläuterte am 11. November 2024 die Methode des sogenannten "Scraping", mit der die Daten abgegriffen wurden. Dabei handelt es sich um das automatisierte Sammeln und Speichern von Informationen aus Online-Quellen. Obwohl Scraping auch für legitime Zwecke eingesetzt wird, ist das systematische Auslesen von Nutzerdaten ohne Genehmigung auf Facebook verboten. Im vorliegenden Fall wurde die Suchbarkeit der Profile in Abhängigkeit von den Profileinstellungen der Nutzer ausgenutzt, um an die Daten zu gelangen.

Der Nordschleswiger berichtete am 11. November 2024 ebenfalls über den Fall und hob die Bedeutung der BGH-Entscheidung für die vielen Betroffenen hervor. Die unterschiedlichen Urteile der Landes- und Oberlandesgerichte zeigen den Klärungsbedarf in dieser Frage. Die Entscheidung des BGH könnte einen Präzedenzfall schaffen und für Klarheit in zukünftigen Verfahren sorgen.

Die Heidenheimer Zeitung berichtete am 11. November 2024, dass der BGH mit diesem Verfahren erstmals ein sogenanntes Leitentscheidungsverfahren einführte. Dieses ermöglicht es dem Gericht, Grundsatzentscheidungen zu treffen, auch wenn in den einzelnen Verfahren Vergleiche geschlossen oder Revisionen zurückgezogen werden. Ein Urteil des BGH könnte die Verfahren an anderen Gerichten beschleunigen und zu schnelleren Ergebnissen führen.

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