Der Datenverkehr im Mobilfunknetz erreichte am Abend der Bundestagswahl 2025 einen Höhepunkt. Wie die Zeit unter Berufung auf eine Meldung der DPA berichtet, verzeichnete Vodafone zwischen 18 und 19 Uhr einen Anstieg des Datenvolumens um zehn Prozent im Vergleich zu den beiden vorherigen Sonntagen. Dieser Anstieg ist vermutlich auf die Nutzung von Smartphones zur Ergebnisverfolgung und die damit verbundenen Diskussionen in sozialen Medien zurückzuführen. Nach 19 Uhr sank das Interesse, und um 21 Uhr normalisierte sich das Datenaufkommen wieder.
Gleichzeitig ging die Zahl der Telefongespräche zurück. Wie die Zeit, ebenfalls unter Berufung auf die DPA, meldet, registrierte Vodafone zwischen 18 und 19 Uhr elf Prozent weniger Gesprächsminuten als an den beiden vorangegangenen Sonntagen. Die Konzentration der Wähler richtete sich offenbar auf die ersten Prognosen und Analysen im Fernsehen und Internet.
Auch das Interesse an Fernsehübertragungen zur Wahl stieg. Wie die Zeit, abermals in Bezug auf die DPA-Meldung, schreibt, verfolgten rund 60 Prozent der von Vodafone gemessenen Haushalte mit Kabelanschluss die Wahlsendungen zwischen 17 und 21 Uhr. Dies entspricht einem Plus von 15 Prozent im Vergleich zur Bundestagswahl 2021.
Das veränderte Wahlverhalten spiegelt die zunehmende Digitalisierung wider. Während frühere Wahlen stark vom Telefon und dem klassischen Fernsehen geprägt waren, dominieren heute Smartphones und soziale Medien die Informationsbeschaffung und den Austausch am Wahlabend.
Die Bereitstellung von offenen Daten durch den Bundestag, wie auf der Webseite des Bundestages beschrieben, ermöglicht eine weitere Analyse des Wahlgeschehens. Interessierte können Plenarprotokolle, Drucksachen und Biografien der Abgeordneten seit der ersten Wahlperiode einsehen und maschinell verarbeiten. Diese Transparenz trägt zu einem besseren Verständnis der politischen Prozesse bei.
Die Bundeswahlleiterin betont die Bedeutung des Wahltermins und der gesetzlichen Vorgaben für dessen Festlegung. Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag fand am 23. Februar 2025 statt, nachdem der Bundespräsident den 20. Bundestag aufgelöst hatte. Die Wahlperiode des Bundestages beträgt vier Jahre.
Wahlwerbung unterliegt datenschutzrechtlichen Bestimmungen, wie die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit erläutert. Die Verwendung personenbezogener Daten für personalisierte Werbung ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig, beispielsweise mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person. Das Bundesmeldegesetz regelt die Auskunft von Daten an politische Parteien vor Wahlen, wobei der Datenschutz gewährleistet sein muss.