Millionen von Arbeitnehmern in Deutschland erhalten im Dezember mehr Nettogehalt. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) am 3. Dezember 2024 berichtete, wurde der Grundfreibetrag rückwirkend zum 1. Januar 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro erhöht. Für Verheiratete verdoppelt sich dieser Betrag auf 23.568 Euro. Die zu viel gezahlte Lohnsteuer wird aufgrund der rückwirkenden Anpassung mit dem Dezembergehalt erstattet. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) gibt an, dass die rückwirkende Begünstigung erst mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung für Dezember 2024 umgesetzt wird. Inside-Digital berichtete am 18. November 2024, dass die Höhe der Entlastung vom individuellen Steuersatz abhängig ist. Berechnungen des Deutschen Steuerzahlerinstituts (DSi) zufolge können Alleinstehende mit einem Bruttogehalt zwischen 2.000 und 7.000 Euro mit einer Entlastung von etwa 34 Euro rechnen.
Zusätzlich zum Grundfreibetrag erhöht sich auch der Kinderfreibetrag. Inside-Digital meldete einen Anstieg um 228 Euro auf 6.612 Euro pro Kind. Familien mit Kindern profitieren daher besonders von den Steuererleichterungen. Für 2025 ist laut Inside-Digital eine weitere Anhebung des Grundfreibetrags auf 12.096 Euro geplant, was eine deutlich spürbarere Entlastung als im aktuellen Jahr bedeutet. Inside-Digital merkt jedoch an, dass die Entlastungen angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten, vor allem bei Energie und Strom, für viele nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein dürften.
Bürgergeld-Empfänger sollten bei Weihnachtsgeschenken vorsichtig sein. Wie die Morgenpost am 27. November 2024 berichtete, können Geldgeschenke, die einen bestimmten Betrag überschreiten, vom Jobcenter angerechnet werden. Nicht zweckgebundene Geschenke bis zu einem Wert von 50 Euro können angerechnet werden. Ausgenommen davon sind, laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Geldgeschenke an Kinder. Sachgeschenke bleiben ebenfalls anrechnungsfrei.
Geschenke an Mitarbeiter sind bis zu einem Wert von 50 Euro monatlich steuerfrei, wie Haufe.de am 22. November 2023 berichtete. Bei Überschreitung dieses Betrags fällt eine Pauschalsteuer von 30 Prozent an, die der Arbeitgeber zu tragen hat. Alternativ können Arbeitgeber die bis Ende 2024 zahlbare Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro steuerfrei nutzen, wie Haufe.de am 7. Oktober 2024 berichtete. Für Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 Euro pro Mitarbeiter, der ab 2025 auf 150 Euro angehoben werden soll. Wird dieser Betrag überschritten, kann eine Pauschalsteuer von 25 Prozent erhoben werden.
Für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst gilt grundsätzlich ein Annahmeverbot für Geschenke, wie Academics am 17. Mai 2024 berichtete. Ausnahmen bilden geringwertige Aufmerksamkeiten, deren Wertgrenze je nach Bundesland zwischen zehn und 25 Euro liegt. Für Geschenke, die diesen Wert übersteigen, ist eine vorherige Genehmigung einzuholen. Bargeld und bargeldähnliche Geschenke sind generell verboten.
Die Freibeträge für Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter unterscheiden sich international stark, wie das Journal "Leben und Arbeiten im Ausland" des BDAE berichtet. In Deutschland liegt die monatliche Grenze bei 44 Euro. In Irland sind es 500 Euro jährlich, während in Belgien nur 40 Euro monatlich erlaubt sind.
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