3.12.2024
Kein Strafverfahren Nach Drogentod Im Faulen Pelz

Ermittlungen im Todesfall eines 27-Jährigen in Heidelberger Entziehungsanstalt abgeschlossen

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat ihre Ermittlungen zum Tod eines 27-jährigen Insassen der Entziehungsanstalt „Fauler Pelz“ eingestellt. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) meldet, konnte trotz umfassender Untersuchungen keine Person identifiziert werden, der im Zusammenhang mit dem Todesfall eine strafrechtlich relevante Handlung vorgeworfen werden kann. Dies bestätigte Staatsanwalt Tobias Schmidt. Zuerst hatte die „Rhein-Neckar-Zeitung“ über die Einstellung des Verfahrens berichtet. Die ZEIT berichtet, dass der Mann am 14. Februar an einer Vergiftung durch ein synthetisches Cannabinoid verstarb.

Ein Schwerpunkt der Ermittlungen lag auf der Frage, wie die Drogen in die Anstalt gelangten. Synthetische Cannabinoide gelten laut dpa und Forschern der Universitätsklinik Ulm als potenter und gefährlicher als natürliches Cannabis.

Der Todesfall löste im Februar heftige Kritik an den Bedingungen im „Faulen Pelz“ aus. 21 Strafverteidiger schilderten in einem Brief an Landtagsfraktionen „unwürdige und skandalöse“ Zustände. Sie bemängelten unter anderem unzureichende Therapieangebote und zu wenig Pflegepersonal, aggressives Verhalten des Sicherheitspersonals sowie bauliche Missstände. Sozialminister Manne Lucha (Grüne) wies die Vorwürfe im Sozialausschuss des Landtags zurück.

Auf eine Anfrage der AfD hin teilte das Sozialministerium im März mit, dass seit Inbetriebnahme der Einrichtung im August 2024 dreimal Drogen – offenbar Cannabinoide und Haschisch – gefunden wurden. Mehrere Insassen seien positiv auf Drogen getestet worden, darunter auch Kokain und synthetische Cannabinoide.

Die ehemalige Justizvollzugsanstalt „Fauler Pelz“ dient seit August 2024 übergangsweise bis Sommer 2025 als Maßregelvollzugseinrichtung mit 80 Plätzen. Im Maßregelvollzug werden suchtkranke und psychisch kranke Straftäter untergebracht und behandelt.

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