Geflüchtete in Baden-Württemberg werden staatliche Leistungen zukünftig nicht mehr bar, sondern über eine landesweit einheitliche Bezahlkarte erhalten. Laut Berichten der Deutschen Presse-Agentur (dpa) soll dies unter anderem der Schleuserkriminalität entgegenwirken und Anreize für irreguläre Migration reduzieren. Auch die Zeit berichtet darüber und zitiert Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek (CDU), der die Kontrolle der Gelder als wichtigen Schritt im Kampf gegen Schlepperkriminalität bezeichnet (Zeit Online, 02.12.2024).
Die neuen Karten ermöglichen Geflüchteten Einkäufe, Bargeldabhebungen und Überweisungen. Überweisungen an Verwandte im Ausland sind jedoch ausgeschlossen. Bargeldabhebungen sind auf 50 Euro pro Person und Monat limitiert. Die Behörden können außerdem festlegen, an welche IBAN Überweisungen möglich sind und auf welchen Online-Plattformen mit der Karte bezahlt werden kann. Der SWR beschreibt die Funktionsweise und die damit verbundenen Einschränkungen der Karte (SWR, 02.12.2024).
Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg kritisiert die Einführung der Bezahlkarte als Symbolpolitik und sieht darin eine Maßnahme, die Vorurteile gegenüber Geflüchteten verstärkt. Anja Bartel vom Flüchtlingsrat weist die Annahme, Geflüchtete würden staatliche Leistungen in großem Umfang ins Ausland überweisen, gegenüber dem SWR als unbegründet zurück (SWR, 02.12.2024). Auch das Argument der Schleuserbekämpfung hält der Flüchtlingsrat für nicht stichhaltig. Ähnliche Kritik äußert der Flüchtlingsrat auch im MDR in einem Bericht über die Situation in Thüringen, wo die Bezahlkarte bereits seit einem Jahr eingesetzt wird (MDR, 01.12.2024).
Das Ministerium hingegen betont die Vorteile der Bezahlkarte. Die Umstellung vereinfache die Verwaltung, da Bargeldbestände nicht mehr gelagert und verwaltet werden müssen. Staatssekretär Lorek sieht in der Karte eine sichere und moderne Möglichkeit zur Leistungsgewährung. Der Staatsanzeiger berichtet ebenfalls über die Einführung und zitiert Lorek, wonach die Ausgabe im Dezember in den Erstaufnahmeeinrichtungen beginnt und ab Januar 2025 auf alle unteren Aufnahmebehörden ausgeweitet wird (Staatsanzeiger, 02.12.2024).
Die Einführung der Bezahlkarte ist Teil einer bundesweiten Initiative. Baden-Württemberg hat sich mit 13 weiteren Bundesländern darauf verständigt. Die Tagesschau berichtet, dass viele Kommunen die bundesweite Lösung nicht abgewartet und die Bezahlkarte bereits eigenständig eingeführt haben, wobei die Systeme sich jedoch deutlich unterscheiden (Tagesschau, 20.06.2024). Die Bundesregierung informiert auf ihrer Webseite über die Gesetzesänderung, die die Einführung der Bezahlkarte ermöglicht (Bundesregierung, 16.05.2024).
Die Ausgabe der Karten in den Erstaufnahmeeinrichtungen Baden-Württembergs soll im Dezember starten, in den Stadtkreisen und Landratsämtern im Januar. Bestehende Bezahlkartensysteme in einzelnen Stadt- und Landkreisen sollen schrittweise auf das neue landesweit einheitliche System umgestellt werden. Stern.de berichtet ebenfalls über die Einführung der Karten und zitiert Lorek mit den Zielen der Maßnahme (Stern.de, 02.12.2024).