19.10.2024
Digitales Vermächtnis: Wie wir unseren Online-Nachlass regeln müssen
Im digitalen Zeitalter ist das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer Regelung des digitalen Nachlasses in der Bevölkerung gestiegen. Mit der Zunahme an Online-Aktivitäten, von E-Mail-Konten über soziale Netzwerke bis hin zu Cloud-Speichern und Online-Banking, stellt sich die Frage nach dem Umgang mit diesen digitalen Fußabdrücken nach dem Tod eines Menschen. Der digitale Nachlass umfasst alle Daten und Inhalte, die eine Person im Internet hinterlässt. Dazu gehören digitale Dokumente, Fotos und Videos auf Speichermedien ebenso wie Konten bei Streamingdiensten, in sozialen Netzwerken oder bei Online-Händlern. Das Thema betrifft somit eine Vielzahl an Bereichen, die sowohl persönliche als auch finanzielle Aspekte des Lebens einer Person widerspiegeln. Während das materielle Erbe in der Regel durch gesetzliche oder testamentarische Regelungen auf die Erben übergeht, ist der Umgang mit dem digitalen Erbe noch relativ neu und weniger klar definiert. Es empfiehlt sich, bereits zu Lebzeiten Maßnahmen zu treffen, um den digitalen Nachlass zu ordnen und den Hinterbliebenen den Umgang damit zu erleichtern. Experten raten dazu, eine Liste mit allen relevanten Online-Konten inklusive der Zugangsdaten zu erstellen und diese an einem sicheren Ort aufzubewahren, der den Erben bekannt ist. Diese Liste sollte regelmäßig aktualisiert werden, um auch Änderungen bei Passwörtern oder Account-Einstellungen zu berücksichtigen. Neben einer solchen Liste kann auch eine sogenannte digitale Vorsorgevollmacht ausgestellt werden. In dieser kann eine Vertrauensperson bestimmt werden, die nach dem Tod des Kontoinhabers die Verfügungsgewalt über den digitalen Nachlass erhält und die entsprechend den Wünschen des Verstorbenen handelt. Dabei ist es wichtig, dass die Vertrauensperson sowohl mit den digitalen Medien vertraut als auch zuverlässig ist. Des Weiteren ist es sinnvoll, in einem Testament oder Erbvertrag detaillierte Anweisungen zum Umgang mit dem digitalen Nachlass festzuhalten. So kann beispielsweise festgelegt werden, welche Konten gelöscht oder in einen Gedenkzustand versetzt werden sollen oder wie mit digitalen Vermögenswerten wie E-Book-Bibliotheken oder Online-Abos umgegangen werden soll. Einige Online-Dienste wie Google oder Facebook bieten bereits Möglichkeiten an, Vorsorgemaßnahmen für den digitalen Nachlass zu treffen. Nutzer können dort beispielsweise festlegen, wer im Falle ihrer Inaktivität oder ihres Todes benachrichtigt werden soll und wer Zugang zu ihren Konten erhalten darf. Die rechtliche Lage in Deutschland sieht vor, dass das digitale Erbe Teil des Gesamterbes ist und dementsprechend vererbt wird. Allerdings können spezifische Regelungen zu Urheberrechten oder Persönlichkeitsrechten greifen, die im Einzelfall zu beachten sind. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die digitale Vorsorge Teil einer umfassenden Nachlassplanung sein sollte. Durch klare Anweisungen und Regelungen können Erblasser ihre persönlichen Daten schützen und ihren Erben die Abwicklung des digitalen Nachlasses erleichtern.
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