Das Frankfurter Polizeipräsidium hat Disziplinarklage gegen vier Beamte vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden eingereicht. Grund dafür ist ihre Beteiligung an der rechtsextremen Chatgruppe "Itiotentreff". Das Ziel ist die Entlassung der Beamten aus dem Polizeidienst. Ein fünfter Beamter hat laut dem hessischen Innenministerium in Wiesbaden bereits selbst einen Antrag auf Entlassung gestellt. Wie die Zeit berichtet, hatte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt im Sommer 2024 entschieden, dass kein Strafverfahren gegen die Beamten eröffnet wird, da kein hinreichender Tatverdacht vorlag. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt, nachdem das Landgericht die Eröffnung eines Hauptverfahrens abgelehnt hatte.
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) befürwortete das Vorgehen des Polizeipräsidiums. "Rassismus und Menschenverachtung haben in unserer Polizei keinen Platz", erklärte er und betonte, dass mit allen rechtsstaatlichen Mitteln gegen die Beamten und deren "unerträgliche Chatnachrichten" vorgegangen werde. Wie dpa berichtet, wurden die Disziplinarverfahren nach der Entscheidung des OLG umgehend und mit Nachdruck fortgesetzt. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden wird nun über den Fall entscheiden.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen Herbst 2014 und Herbst 2018 in verschiedenen Chatgruppen Bilder und Videos mit verbotenen Inhalten verbreitet zu haben. Es soll sich dabei hauptsächlich um Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und volksverhetzende Inhalte gehandelt haben. Fünf der sechs Beschuldigten waren zum damaligen Zeitpunkt Polizeibeamte. Die Chatgruppe "Itiotentreff" stand im Zentrum der Ermittlungen. Innerhalb eines Jahres wurden dort mehr als 1.600 Nachrichten ausgetauscht. Wie der Hessische Rundfunk (hr) berichtet, wurden die rechtsextremen Inhalte innerhalb einer internen Chatgruppe geteilt. Das OLG Frankfurt fasste im Juli die Vorwürfe gegen die Beamten zusammen: Sie hätten "insbesondere und vorrangig im Chat 'Itiotentreff' in erheblichem Umfang teilweise nur schwer erträgliche menschenverachtende, rechtsextreme, gewaltverherrlichende, antisemitische, ableistische und rassistische Inhalte geteilt".
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.) berichtet, dass das disziplinarrechtliche Verfahren, wie in solchen Fällen üblich, während des Strafverfahrens ruhte. Nach der Entscheidung des OLG wurde es wieder aufgenommen. Die F.A.Z. zitiert Innenminister Poseck, der es für "richtig" hält, dass "hier die schwerwiegendste Maßnahme, die das Disziplinarrecht bereithält, zur Anwendung kommt".
Der SWR berichtet über einen ähnlichen Fall in Breisach, in dem ein Polizist wegen der Verbreitung fremdenfeindlicher und diskriminierender Inhalte in Chatgruppen verurteilt wurde. Der Fall verdeutlicht, dass die Verbreitung solcher Inhalte in Chatgruppen, auch privaten, dienst- und strafrechtliche Folgen haben kann.
Quellen: - Zeit Online - Frankfurter Rundschau - Stern - Stern - Hessenschau - Frankfurter Allgemeine Zeitung - Tagesschau - SWR - Süddeutsche Zeitung