Im Prozess um den Mord an einer jungen Frau aus Eppingen, die aufgrund ihrer Ähnlichkeit zur Hauptangeklagten als Doppelgängerin bezeichnet wurde, hat die Staatsanwaltschaft in Ingolstadt lebenslange Haftstrafen für die beiden Angeklagten gefordert. Wie unter anderem die Zeit (10.12.2024), die Süddeutsche Zeitung (10.12.2024) und der Stern (10.12.2024) berichteten, plädiert die Anklage auf die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld für die 25-jährige deutsch-irakische Frau und ihren 26-jährigen kosovarischen Komplizen. Eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren wäre damit nahezu ausgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass die beiden Angeklagten die 23-Jährige gemeinsam ermordet haben. Das Opfer wies 56 Messerstiche auf.
Die Staatsanwaltschaft wiederholte ihre Forderung nach lebenslanger Haft, nachdem die Verteidigung weitere Zeugenvernehmungen beantragt und das Gericht diesen teilweise stattgegeben hatte, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet (10.12.2024 und 14.11.2024). Demnach hatte die Anklage bereits vor einem Monat dieses Strafmaß gefordert, musste ihr Plädoyer aufgrund der erneuten Beweisaufnahme jedoch aktualisieren. Die Angeklagte soll laut Staatsanwaltschaft geplant haben, aufgrund von familiären Problemen unterzutauchen und ein neues Leben zu beginnen. Dafür soll sie online nach einer Doppelgängerin gesucht und das Opfer schließlich mithilfe ihres Komplizen getötet haben, um ihren eigenen Tod vorzutäuschen. Auch die Rheinpfalz (14.11.2024) berichtete über die Hintergründe des Falls und den angeblichen Plan der Angeklagten.
Die Anwältin der Opferfamilie kritisierte die Verteidigung scharf. Wie inFranken.de (14.11.2024) und die Süddeutsche Zeitung (14.11.2024) berichteten, habe die Verteidigung das Verfahren durch zahlreiche Anträge seit Januar 2024 „unerträglich in die Länge gezogen“ und damit den Schmerz des Vaters des Opfers verstärkt. Die Anwältin schloss sich der Forderung nach lebenslanger Haft an. Der Bayerische Rundfunk (BR) berichtete am 20.11.2024 über einen abgelehnten Antrag der Verteidigung auf Aussetzung des Verfahrens. Die Verteidigung argumentierte, nicht ausreichend Zeit zu haben, ihre Strategie an die neuen Entwicklungen im Prozess anzupassen, nachdem das Gericht einen rechtlichen Hinweis zum Vorbehalt der Sicherungsverwahrung zurückgezogen hatte. Die Tagesschau (19.11.2024) berichtete über den andauernden Prozess und die mittlerweile rund 50 Verhandlungstage sowie die Forderung der Staatsanwaltschaft nach lebenslanger Haft und besonderer Schwere der Schuld. Die Augsburger Allgemeine (14.11.2024) thematisierte ebenfalls das Plädoyer der Staatsanwaltschaft und die Möglichkeit einer Sicherungsverwahrung.
Das Urteil wird für die kommende Woche erwartet.
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