Das Thüringer Justizministerium zeigt sich zufrieden mit dem Einsatz von Drogenscannern in den Justizvollzugsanstalten des Landes. Wie die Zeit (https://www.zeit.de/news/2025-01/05/ministerium-mit-gefaengnis-drogenscanner-zufrieden) berichtet, wurden zwischen März und Oktober 2024 mehr als 7.000 Postsendungen an Gefangene mit den Geräten geprüft. Dabei konnten in 120 Fällen Drogen aufgespürt werden, die mit herkömmlichen Kontrollmethoden wahrscheinlich unentdeckt geblieben wären. Das Ministerium unterstreicht die Bedeutung der Scanner im Kampf gegen den Drogenschmuggel in Gefängnisse.
Die Scanner ermöglichen insbesondere den Nachweis von neuen psychoaktiven Substanzen (NPS). Diese NPS sind geruchs- und farblos und können beispielsweise in flüssiger Form auf Briefe oder andere Postsendungen aufgetragen werden. Sie stellen eine besondere Herausforderung für die Sicherheitsbehörden dar, da sie mit traditionellen Methoden nur schwer zu identifizieren sind.
Auch Ronny Rüdiger, Vorsitzender des Landesverbands Thüringen der Gewerkschaft Strafvollzug, befürwortet laut Zeit den Einsatz der Scanner. Er sieht sie als wichtiges Instrument der Drogenprävention im Gefängnisalltag. Rüdiger wünscht sich allerdings, dass jede Justizvollzugsanstalt mit einem eigenen Gerät ausgestattet wird. Derzeit ist dies nicht der Fall, sondern Anstalten mit Scannern übernehmen auch die Kontrolle der Post für andere Gefängnisse.
Seit der Einführung der Drogenscanner versuchen Schmuggler vermehrt, Drogen auf anderen Wegen in die Gefängnisse zu bringen, berichtet das Justizministerium. So würden beispielsweise Drohnen eingesetzt, um Drogen über die Gefängnismauern zu transportieren. Die Behörden seien sich dieser Entwicklung bewusst und arbeiteten an Strategien, um diesen neuen Herausforderungen zu begegnen.
Der Einsatz von Drogenscannern ist auch in anderen Bundesländern ein Thema. Die Augsburger Allgemeine (https://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/justiz-drogenscanner-in-gefaengnissen-setzen-sich-weiter-durch-id69075591.html) berichtet, dass die Geräte bald in 14 Bundesländern zum Einsatz kommen werden. Ein Pilotprojekt in Rheinland-Pfalz, über das LTO (https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/drogenscanner-pilotprojekt-jva-mehr-als-500-treffer-rheinland-pfalz) berichtet hat, unterstrich die Wirksamkeit der Scanner beim Aufspüren von NPS. Die dort angelegte Datenbank mit den identifizierten Substanzen wird allen beteiligten Bundesländern zur Verfügung gestellt und laufend aktualisiert.
Die steigende Verbreitung synthetischer Drogen in Gefängnissen stellt eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit der Insassen und die Sicherheit des Gefängnispersonals dar. Drogenscanner bieten eine Möglichkeit, den Schmuggel dieser Substanzen einzudämmen und damit die negativen Folgen des Drogenkonsums im Strafvollzug zu minimieren. Die positive Bilanz des Thüringer Justizministeriums bestätigt den Erfolg dieses Vorgehens.
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