19.10.2024
Wohnraum in Not: Die Zuspitzung der Eigenbedarfskündigungen
Eigenbedarfskündigungen sind ein Thema, das in den letzten Jahren zunehmend an Brisanz gewonnen hat. Sie stellen sowohl für Mieter als auch für Vermieter eine Herausforderung dar und sind ein Spiegelbild der angespannten Wohnungssituation in vielen deutschen Städten. Der sogenannte Eigenbedarf ist im § 573 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Demnach liegt ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses vor, wenn er die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Dies beinhaltet zum Beispiel den Bedarf aufgrund eines berufsbedingten Ortwechsels oder einer Veränderung in der Lebenssituation wie Familienzuwachs oder Scheidung. Der Anstieg von Eigenbedarfskündigungen ist eng verknüpft mit der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, die in der Vergangenheit häufig praktiziert wurde. Je nach Region existieren unterschiedliche gesetzliche Sperrfristen, die eine Eigenbedarfskündigung nach Umwandlung für eine bestimmte Zeit untersagen. Die Kündigung selbst muss schriftlich erfolgen und die Gründe für den Eigenbedarf müssen konkret benannt und erläutert werden. Eine Kündigungssperrfrist bei umgewandeltem Wohnraum sowie die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist müssen eingehalten werden. Der Vermieter ist zudem verpflichtet, auf das Widerspruchsrecht des Mieters hinzuweisen. Mieter können gegen eine Eigenbedarfskündigung Widerspruch einlegen, wenn die Kündigung für sie eine unzumutbare Härte bedeutet, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Mieter, seine Familie oder ein anderer Angehöriger seines Haushalts von schwerwiegenden Folgen durch den Umzug betroffen wäre. Eine kritische Betrachtung der Eigenbedarfskündigung ist essenziell, da es immer wieder zu Missbrauchsfällen kommt. Dabei wird der Eigenbedarf nur vorgetäuscht, um die Mieter loszuwerden und die Wohnung teurer zu vermieten oder zu verkaufen. Gerichte sind inzwischen sensibilisiert und prüfen die Angaben des Vermieters sorgfältig. Die Rechtsprechung in diesem Bereich zeigt, dass es lohnenswert sein kann, sich gegen eine Eigenbedarfskündigung zu wehren. In vielen Fällen entscheiden die Gerichte zugunsten der Mieter, insbesondere wenn die Kündigungsgründe nicht plausibel dargelegt werden können oder wenn erkennbar wird, dass der Vermieter andere freie Wohnungen zur Verfügung hat, aber diese nicht anbietet. Eine besondere Rolle spielt dabei die sogenannte Anbietpflicht des Vermieters. Hat der Vermieter freie oder freiwerdende Wohnungen, die für den Bedarf des Mieters vergleichbar sind, muss er diese anbieten, bevor eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen werden kann. Zusammenfassend zeigt sich, dass das Thema Eigenbedarfskündigung komplex ist und eine umfassende rechtliche Prüfung erfordert. Mieter sollten sich im Falle einer Kündigung umgehend beraten lassen und ihre Rechte kennen. Vermieter wiederum müssen bei der Anmeldung von Eigenbedarf sorgfältig vorgehen und die gesetzlichen Vorgaben beachten, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
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