19.10.2024
Anstieg der Einbürgerungsanträge in Berlin durch neues Staatsangehörigkeitsrecht
Staatsangehörigkeitsrecht in Berlin

Staatsangehörigkeitsrecht: Zahl der Anträge auf Einbürgerung steigt in Berlin spürbar

Die Zahl der Anträge auf Einbürgerung in Berlin hat in den letzten Wochen einen signifikanten Anstieg verzeichnet. Dies ist vor allem auf das neue Staatsangehörigkeitsrecht zurückzuführen, das am 27. Juni 2024 in Kraft trat und darauf abzielt, den Einbürgerungsprozess zu erleichtern. Laut einem Sprecher des Landesamts für Einwanderung (LAE) wurden vom Inkrafttreten des neuen Gesetzes bis zum 21. Juli bereits über 5.000 Anträge eingereicht, was einem durchschnittlichen Anstieg von rund 200 Anträgen pro Tag entspricht.

Vergleich der Antragszahlen

Im Juni 2024, vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes, gingen im LAE durchschnittlich 133 Anträge pro Tag ein, was insgesamt rund 4.000 Anträge für den Monat bedeutete. Dieser Vergleich verdeutlicht den markanten Anstieg der Anträge nach der Einführung des neuen Rechts. Das LAE ist seit Anfang des Jahres für die Einbürgerungen in Berlin zuständig und hat in dieser Zeit etwa 40.000 offene Vorgänge von den zuständigen Bezirksbehörden übernommen.

Herausforderungen bei der Bearbeitung

Die hohe Anzahl an Anträgen hat zu Herausforderungen bei der Bearbeitung geführt. Der älteste noch unbearbeitete Antrag stammt aus dem Jahr 2005, und seit der Übernahme der Altfälle hat das LAE über 25.000 digitale Anträge erhalten. Aufgrund dieser Umstände ist es laut den Behörden schwierig, verlässliche Angaben zur durchschnittlichen Bearbeitungsdauer der Anträge zu machen.

Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht

Das neue Staatsangehörigkeitsrecht bringt mehrere wesentliche Änderungen mit sich. Ein zentraler Punkt ist die Verkürzung der erforderlichen Aufenthaltsdauer für die Einbürgerung von acht auf fünf Jahre, vorausgesetzt, der Antragsteller erfüllt bestimmte Voraussetzungen. Besonders integrative Personen können bereits nach drei Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, wenn sie beispielsweise herausragende Leistungen in der Schule oder im Beruf vorweisen können, über exzellente Sprachkenntnisse verfügen oder sich ehrenamtlich engagieren.

Mehrstaatigkeit und Regelungen für Kinder

Eine weitere bedeutende Neuerung ist die generelle Zulassung von Mehrstaatigkeit. In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten die deutsche Staatsangehörigkeit, sofern mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Die bisher geltende Optionsregelung, die jungen Menschen ohne deutsche Wurzeln die Entscheidung zwischen Staatsangehörigkeiten abverlangte, entfällt somit.

Anerkennung von DDR-Vertragsarbeitern und Gastarbeitern

Um die Verdienste der DDR-Vertragsarbeiter und der sogenannten Gastarbeiter zu würdigen, wurden für diese Gruppen die Anforderungen an die Einbürgerung gesenkt. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Integration von Ausländern in die deutsche Gesellschaft zu fördern und gleichzeitig die rechtlichen Rahmenbedingungen zu modernisieren.

Ausblick auf die zukünftige Entwicklung

Mit der Einführung des neuen Staatsangehörigkeitsrechts ist zu erwarten, dass die Zahl der Einbürgerungen in Berlin auch weiterhin ansteigen wird. Die Behörde rechnet mit einer verstärkten Nachfrage und damit verbundenen längeren Bearbeitungszeiten, da die Anträge aufgrund der neuen Regelungen voraussichtlich in größerem Umfang eingereicht werden.

Fazit

Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts stellt einen wichtigen Schritt in der deutschen Migrationspolitik dar. Durch die Erleichterungen bei den Einbürgerungsanforderungen wird es vielen Menschen einfacher gemacht, sich in die Gesellschaft zu integrieren und Teil des deutschen Staatsbürgerschaftsrechts zu werden. Die Entwicklungen in Berlin könnten als Modell für andere Bundesländer dienen, die ähnliche Herausforderungen und Chancen im Bereich der Einbürgerung erleben.

Weitere
Artikel