2.11.2024
Ein-Euro-Jobs für unkooperative Bürgergeld-Empfänger

Verschärfter Kurs der Arbeitsagentur gegenüber unkooperativen Arbeitslosen

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) verschärft ihren Kurs gegenüber Arbeitslosen, die als unkooperativ gelten. Wie die „Bild“-Zeitung am Samstag, den 2. November 2024, unter Berufung auf eine interne Weisung der BA berichtete, sollen Jobcenter künftig strikter gegen Bürgergeld-Empfänger vorgehen, die Absprachen nicht einhalten oder Termine versäumen. So sollen unter anderem Ein-Euro-Jobs verpflichtend werden, um die „Beschäftigungsfähigkeit“ und die „Mitwirkungsbereitschaft“ zu verbessern (F.A.Z.).

Ziel: Stärkung der Arbeitsmotivation

Die interne Weisung zielt laut „Bild“-Zeitung darauf ab, die Motivation zur Arbeitsaufnahme sowie die „Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit“ von Arbeitslosen zu stärken. Konkret sollen Bürgergeld-Empfänger, die Absprachen mit den Jobcentern zur Teilnahme an Eingliederungsmaßnahmen – beispielsweise Weiterbildungskurse – „ohne wichtigen Grund“ nicht einhalten, zu Ein-Euro-Jobs verpflichtet werden. Dies gilt auch für Arbeitslose, die drei aufeinanderfolgende Termine bei einer Integrationsfachkraft im Jobcenter verpassen. Die Ein-Euro-Jobs sollen für bis zu sechs Monate, mit der Option auf Verlängerung, durchgeführt werden müssen.

Hintergrund: Wachstumsinitiative der Bundesregierung

Als Hintergrund für die verschärfte Gangart nennt die „Bild“-Zeitung die Wachstumsinitiative der Ampel-Regierung. Diese umfasst 49 Punkte, mit denen die Bundesregierung der Wirtschaft „schnell zusätzliche Impulse“ für eine neue Dynamik liefern will. Die Verpflichtung zu Ein-Euro-Jobs soll dazu beitragen, die Arbeitslosigkeit zu reduzieren und die Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen zu verbessern.

Sanktionen und Sperrzeiten

Neben der Verpflichtung zu Ein-Euro-Jobs sieht das System der Arbeitsagentur auch andere Sanktionsmöglichkeiten vor. Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld können verhängt werden, wenn sich Arbeitslose nicht an Meldefristen halten, Termine versäumen oder Absprachen missachten. Wie der stern berichtet, können Sperrzeiten bis zu zwölf Wochen dauern und führen dazu, dass in dieser Zeit kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Auch die Dauer des gesamten Anspruchs auf Arbeitslosengeld verkürzt sich (stern.de). Arbeitslose sind verpflichtet, sich aktiv um eine neue Tätigkeit zu bemühen und dies auch nachzuweisen. Dazu gehören beispielsweise die regelmäßige Suche nach Stellenangeboten, Bewerbungen und die Teilnahme an vereinbarten Maßnahmen der Arbeitsagentur.

Rechte der Arbeitslosen

Arbeitslose haben die Möglichkeit, sich gegen Entscheidungen der Arbeitsagentur zu wehren. So können sie beispielsweise eine Stellungnahme zu einem Bescheid über eine Sperrzeit abgeben und im Falle einer Ablehnung Widerspruch einlegen. Wichtige Gründe für eine Stellungnahme können unter anderem Krankheit, die Betreuung minderjähriger Kinder oder gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die angebotene Tätigkeit sein.

Zusätzliche Fördermöglichkeiten

Die Arbeitsagentur bietet neben Sanktionen auch diverse Fördermöglichkeiten für Arbeitslose und Arbeitgeber an. Dazu gehört beispielsweise der Eingliederungszuschuss, der Arbeitgeber finanziell unterstützt, wenn sie offene Stellen mit arbeitsuchenden oder arbeitslosen Bewerbern besetzen (arbeitsagentur.de). Weitere Fördermöglichkeiten gibt es unter anderem für die Qualifizierung und Weiterbildung von Mitarbeitern, die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung oder die Einstellung von Langzeitarbeitslosen.

Quellen:

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