18.11.2024
Fahrerflucht in Neumarkt endet nach Verfolgungsjagd
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Waghalsige Flucht vor der Polizei in Neumarkt in der Oberpfalz

Ein 18-Jähriger lieferte sich in der Nacht zum Sonntag eine gefährliche Verfolgungsjagd mit der Polizei in Neumarkt in der Oberpfalz. Wie die Polizei mitteilte, fiel der junge Mann den Beamten zunächst durch seine unsichere Fahrweise in Schlangenlinien auf. Als die Polizisten ihn kontrollieren wollten, ignorierte er die Anhaltesignale und beschleunigte seinen Wagen. Innerorts erreichte er Geschwindigkeiten von bis zu 140 Kilometern pro Stunde, wie die ZEIT berichtet.

Die Flucht führte den Fahrer über mehrere rote Ampeln und durch ein Wohngebiet, wodurch er andere Verkehrsteilnehmer erheblich gefährdete. Erst durch den Einsatz mehrerer Polizeistreifen konnte das Fahrzeug schließlich gestoppt werden. Der 18-Jährige und sein 19-jähriger Beifahrer versuchten noch, zu Fuß zu entkommen, wurden jedoch von den Beamten gestellt.

Als Grund für die Flucht stellte sich heraus, dass der Fahrer unter Alkoholeinfluss stand und unerlaubte Mengen Cannabis mit sich führte. Zudem besaß er keine Fahrerlaubnis. Die Polizei stellte den Autoschlüssel und die Drogen sicher. Gegen den 18-Jährigen wird nun ermittelt. Ähnliche Fälle von riskanten Fluchtversuchen vor der Polizei wurden auch in anderen Städten Deutschlands gemeldet, wie beispielsweise in Ludwigshafen und Mannheim, wo ein Raser mit bis zu 250 km/h auf der Autobahn vor der Polizei flüchtete (t-online).

Auch in Berlin-Wedding ereignete sich ein vergleichbarer Vorfall, bei dem ein 46-jähriger Autofahrer ohne Führerschein mit hoher Geschwindigkeit vor der Polizei floh und dabei mehrere Fahrzeuge beschädigte (Süddeutsche Zeitung). In Pößneck, Thüringen, raste ein Autofahrer ebenfalls mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Stadt und entkam der Polizei zunächst (Spiegel Online).

Diese Vorfälle verdeutlichen die Gefahren, die von rücksichtslosen Fahrern im Straßenverkehr ausgehen. Die Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, sich an die Verkehrsregeln zu halten und die Anweisungen der Beamten zu befolgen.

Quellen:

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