2.12.2024
FDP Klage zum Volksbegehren Landtagsgröße BadenWürttemberg

Streit um Volksbegehren zur Landtagsverkleinerung in Baden-Württemberg vor Gericht

Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg verhandelt derzeit über die Zulässigkeit eines Volksbegehrens, das die Verkleinerung des Landtags zum Ziel hat. Die FDP, Initiatorin des Volksbegehrens „XXL-Landtag verhindern“, reichte laut einem Bericht der Zeit vom 2. Dezember 2024 über 10.000 Unterschriften beim Innenministerium ein. Die FDP möchte die Anzahl der Wahlkreise im Land von 70 auf 38 reduzieren, analog zur Bundestagswahl. Dadurch, so die Argumentation der FDP, würden die zahlreichen Überhang- und Ausgleichsmandate, die den Landtag derzeit vergrößern, deutlich reduziert.

Das Innenministerium lehnte den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens allerdings ab. Die Begründung: Die geplante Gesetzesänderung sei verfassungswidrig. Nach Ansicht des Ministeriums verschiebt der Entwurf der FDP das Gewicht im baden-württembergischen Mischwahlrecht, das aus Persönlichkeits- und Verhältniswahl besteht, zu stark in Richtung Verhältniswahl. Mit sinkender Anzahl der Wahlkreise sinke auch der Anteil der direkt gewählten Abgeordneten. Das Ministerium sieht darin einen Verstoß gegen Artikel 28 der Landesverfassung, der das Prinzip der Persönlichkeitswahl schützt. Die FDP klagt nun gegen diese Entscheidung des Ministeriums.

Der SWR berichtete bereits am 15. November 2023 über die ersten 10.000 gesammelten Unterschriften der FDP für das Volksbegehren. Dies stellte die erste Hürde für eine Zulassung dar. Im Erfolgsfall hätte die FDP sechs Monate Zeit, Unterschriften von mindestens einem Zehntel der Wahlberechtigten in Baden-Württemberg zu sammeln, was aktuell etwa 770.000 Unterschriften entspricht. Bei erfolgreicher Unterschriftensammlung müsste sich der Landtag mit dem Gesetzentwurf auseinandersetzen. Stimmt der Landtag dem Entwurf nicht in seiner vorliegenden Form zu, käme es zu einer Volksabstimmung.

Das Beteiligungsportal Baden-Württemberg erläutert die generellen Abläufe von Volksbegehren und Volksabstimmungen. Es gibt demnach zwei Möglichkeiten, ein Volksbegehren zu starten: entweder über einen Zulassungsantrag beim Innenministerium mit mindestens 10.000 Unterschriften von Wahlberechtigten oder über einen Volksantrag an den Landtag, der von mindestens 0,5 Prozent der Wahlberechtigten unterzeichnet sein muss. Ein Volksbegehren ist erfolgreich, wenn es innerhalb von sechs Monaten von mindestens einem Zehntel der Wahlberechtigten unterstützt wird. Stimmt der Landtag dem im Volksbegehren eingebrachten Gesetz nicht zu, findet eine Volksabstimmung statt.

Quellen:
  • Zeit Online: https://www.zeit.de/news/2024-12/02/landtag-zu-gross-verhandlung-ueber-volksbegehren-zulassung
  • SWR: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/landtag-verkleinerung-fdp-volksbegehren-100.html
  • Beteiligungsportal Baden-Württemberg: https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/informieren/moeglichkeiten/land/volksbegehren-und-volksabstimmung
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