Das Bundesligaspiel zwischen Union Berlin und dem VfL Bochum am 14. Dezember 2024, das ursprünglich 1:1 endete, sorgt weiterhin für Schlagzeilen. Wie die Zeit basierend auf einer Meldung der dpa berichtet, wurde das Spiel vom DFB-Sportgericht nachträglich mit 2:0 für Bochum gewertet. Grund dafür war ein Feuerzeugwurf aus dem Berliner Fanblock, der den Bochumer Torwart Patrick Drewes in der Nachspielzeit am Kopf traf. Drewes musste daraufhin ausgewechselt werden. Da das Wechselkontingent des VfL Bochum bereits erschöpft war, musste Feldspieler Philipp Hofmann ins Tor. Das Sportgericht wertete dies als Schwächung für Bochum und sprach den Gästen den Sieg zu.
Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen und zieht weitere Kreise. Wie die Zeit ebenfalls berichtet, legten Holstein Kiel und der FC St. Pauli Einspruch gegen das Urteil ein. Beide Vereine wären im Abstiegskampf indirekt betroffen, sollte Bochum die drei Punkte zugesprochen bekommen. Der DFB bestätigte die Einsprüche und verwies auf Paragraf 26.2 der Rechts- und Verfahrensordnung, der es Dritten erlaubt, Einspruch einzulegen, sofern ein „unmittelbares berechtigtes Interesse“ besteht.
Union Berlin selbst hatte bereits Berufung gegen das Urteil eingelegt, wie der Kicker berichtet. Das DFB-Bundesgericht wird nun über die weiteren Schritte entscheiden. Eine mündliche Verhandlung könnte im Februar stattfinden. Innerhalb des DFB ist das Bundesgericht die letzte Instanz. Ein weiterer Einspruch wäre nur noch vor dem Ständigen Neutralen Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften möglich.
Bereits in der Vergangenheit gab es Vorfälle mit Bochumer Fans, für die der Verein Strafen zahlen musste. Wie der Kicker berichtet, musste der VfL Bochum im Jahr 2016 18.000 Euro Strafe wegen sechs Fällen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zahlen. Unter anderem wurden Feuerzeugwürfe im Spiel gegen den 1. FC Kaiserslautern und St. Pauli geahndet.