19.10.2024
Finanzielle Unterstützung: 20 Millionen Euro Schäden durch Hochwasser

Finanzielle Unterstützung: 20 Millionen Euro Schäden durch Hochwasser

Die Hochwasser-Katastrophe in Bayern hat viele schwer getroffen. Auch den Sport. Für den soll es Hilfen geben. Die Hochwasser-Katastrophe im Juni dieses Jahres kostet Bayerns Sport viel Geld. Nach ersten Hochrechnungen des Bayerischen Landes-Sportverbandes (BLSV) betragen die bezifferbaren Schäden rund 20 Millionen Euro. Die immateriellen Verluste wie Ausfall von Sportstunden und die zusätzliche, ehrenamtliche Arbeit zum Wiederaufbau seien hier noch nicht mit eingerechnet, teilte der BLSV mit.

Der Sportverband sieht schnelle und unbürokratische Finanzhilfen als erforderlich an, um die gemeinnützigen Sportvereine mit ihren vielen Ehrenamtlichen zu unterstützen. Der BLSV bietet Soforthilfen mit einem erhöhten Fördersatz von bis zu 50 Prozent Zuschuss auf die förderfähigen Kosten an. Darüber hinaus können Sportvereine von der Notstandsbeihilfe des Freistaates Bayern unterstützt werden.

„Die Bilder von vor Ort direkt nach dem Hochwasser und den Unwettern im vorangegangenen Juni sind erschreckend. Jetzt gilt es für uns, nach vorne zu schauen und uns aktiv für einen schnellen Wiederaufbau einzusetzen“, sagte BLSV-Präsident Jörg Ammon.

„Zudem müssen wir dafür sorgen, dass sich die Dimensionen von Unwetterkatastrophen für die bayerischen Sportstätten in Zukunft massiv verringern lassen, sei es durch eine nachhaltige Umwelt- und Hochwasserschutzpolitik, aber auch durch einen umfassenden und verpflichtenden Elementarversicherungsschutz für Sportvereine“, betonte er.

Hochwasser-Soforthilfen

Für unmittelbar durch das Hochwasser geschädigte gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe, gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur, Privathaushalte sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe hat der Ministerrat Soforthilfen in Höhe von insgesamt 200 Millionen Euro beschlossen.

Unterstützung für betroffene Unternehmen

Das Soforthilfeprogramm des Bayerischen Wirtschaftsministeriums unterstützt betroffene gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Antragsberechtigung setzt voraus, dass sich die Betriebsstätte bzw. die wirtschaftsnahe Infrastruktur in Bayern befindet und die Hochwasserschäden ab dem 31. Mai 2024 entstanden sind.

Soforthilfen für die Behebung von Schäden mit dem Ziel der Erhaltung der Betriebe und der Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit werden ab 5.000 Euro gewährt und sind auf maximal 200.000 Euro begrenzt. Bezüglich des Umfangs der Soforthilfe wird zwischen nicht versicherbaren, versicherbaren und versicherten Schäden unterschieden:

- Bei nicht versicherbaren Schäden wird eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 50 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben gewährt.

- Bei versicherbaren und versicherten Schäden wird eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 25 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben gewährt.

Die Richtlinien für die Unterstützung der von der Naturkatastrophe „Hochwasser im Mai/Juni 2024“ geschädigten gewerblichen Unternehmen und Angehörigen Freier Berufe sowie gewerblichen Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur sind mit Wirkung vom 14. Juni 2024 in Kraft getreten. Die Veröffentlichung im Bayerischen Ministerialblatt erfolgte am 17. Juni 2024. Auf Basis dieser Richtlinien können Anträge bei den zuständigen Bezirksregierungen gestellt werden. Art, Umfang und Höhe der entstandenen Schäden sind in geeigneter Form, z.B. durch ein Beiblatt oder eine Schadensliste darzustellen. Es wird empfohlen, sich auf den Internetseiten der jeweiligen Bezirksregierungen näher zu informieren. Im Rahmen der Soforthilfen ist aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben die Schadensfeststellung durch einen anerkannten Sachverständigen nötig.

Finanzierungshilfen der LfA Förderbank Bayern

Flankierend zum Soforthilfeprogramm des Bayerischen Wirtschaftsministeriums unterstützt die LfA Förderbank Bayern hochwassergeschädigte kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige Freier Berufe in Bayern. Die Hilfe erfolgt im Rahmen des an die aktuelle Situation angepassten Gründungs- und Wachstumskredits. Förderfähig sind Investitionen (u.a. Ersatzinvestitionen) und Betriebsmittel bis zu einer Höhe von 10 Mio. Euro. In Anbetracht der außergewöhnlichen Umstände werden im Einzelfall zudem Ausnahmen von der Vorbeginnklausel zugelassen. Bei Vorliegen von triftigen Gründen können also Vorhaben, mit denen zum Zeitpunkt des Antragseinreichens noch nicht begonnen wurde, gefördert werden.

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