1.12.2024
Führerscheinumtausch: Niedersachsen mit Antragsstau

Frist für Führerschein-Umtausch endet bald – viele Anträge fehlen noch

Der Stichtag für den verpflichtenden Umtausch alter Führerscheine rückt immer näher, jedoch haben zahlreiche Autofahrer den erforderlichen Antrag noch nicht gestellt. Wie die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-12/01/fuehrerschein-umtausch-frist-naht-aber-viele-antraege-fehlen) am 1. Dezember 2024 berichtete, zeigt eine stichprobenartige Befragung niedersächsischer Straßenverkehrsämter durch die Deutsche Presse-Agentur (dpa), dass die Zahl der bisher bearbeiteten Anträge deutlich geringer ist als die erwartete Anzahl an Umtauschanträgen.

Betroffen sind alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Diese müssen aufgrund einer EU-Verordnung schrittweise gegen das neue, fälschungssichere Scheckkartenformat ausgetauscht werden. Bis zum 19. Januar 2025 sind alle Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahrgänge 1971 und jünger verpflichtet, ihre alten Papierführerscheine umzutauschen. Für Führerscheine, die nach dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, gelten spätere Fristen, gestaffelt nach dem jeweiligen Ausstellungsjahr. Der gesamte Umtauschprozess endet laut ADAC (https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/fristen-fuehrerschein-umtausch/) am 19. Januar 2033.

Die dpa-Umfrage verdeutlicht den Rückstand bei den Umtauschanträgen. Im Landkreis Hameln-Pyrmont müssen beispielsweise etwa 9.200 Führerscheine umgetauscht werden, bisher wurden aber nur rund 3.300 Anträge eingereicht. Ein ähnliches Bild zeigt sich im Emsland: Von geschätzten 17.500 notwendigen Umtauschen wurden erst etwa 5.000 beantragt. Auch im Landkreis Aurich gibt es einen deutlichen Rückstand: Weniger als die Hälfte der rund 12.000 betroffenen Führerscheine wurde bisher umgetauscht. Die Behörden weisen darauf hin, dass es sich bei diesen Zahlen um vorläufige Werte handelt, die aufgrund von Faktoren wie Umzügen variieren können.

Die Vorgehensweise beim Umtausch ist regional unterschiedlich. Während in Hameln-Pyrmont Online-Anträge möglich sind, muss der Antrag im Emsland postalisch gestellt werden. In den meisten Fällen ist eine Terminvereinbarung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde notwendig. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/faq-fuehrerschein-umtausch.html) stellt umfassende Informationen zum Umtauschverfahren bereit.

Wer den Stichtag versäumt und mit einem ungültigen Führerschein fährt, muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Das gilt auch für Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1970, deren alte Papierführerscheine bereits abgelaufen sind. Wie stern.de (https://www.stern.de/gesellschaft/regional/) berichtet, sind auch in dieser Gruppe noch viele Führerscheine nicht umgetauscht.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen (https://www.land.nrw/pressemitteilung/naechste-frist-fuer-verpflichtenden-fuehrerscheinumtausch-naht) unterstreicht die Bedeutung des Führerschein-Umtauschs und rät dazu, den Antrag frühzeitig zu stellen, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Für den Umtausch selbst sind weder eine erneute Prüfung noch ein Sehtest erforderlich.

Das Trialog Magazin (https://www.trialog-magazin.de/wirtschaft-und-recht/arbeitsrecht-soziales/fuehrerscheinumtausch-auf-klasse-achten/) erinnert daran, dass beim Umtausch die alten Führerscheinklassen in die neuen EU-Klassen übertragen werden. Insbesondere Inhaber der alten Klasse 3 sollten die korrekte Übertragung überprüfen, um sicherzustellen, dass ihre Fahrberechtigung für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen erhalten bleibt.

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