Am Landgericht Osnabrück hat der Prozess gegen sieben Männer begonnen, denen eine Serie von Geldautomatensprengungen vorgeworfen wird. Die Angeklagten im Alter von 20 bis 33 Jahren müssen sich wegen Sprengungen in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und bundesweit zwischen August 2021 und November 2023 verantworten. Wie die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-12/10/hohe-sicherheitsvorkehrungen-bei-automatensprengerprozess) berichtet, wurden im Gerichtsgebäude massive Sicherheitsmaßnahmen ergriffen.
Besucher mussten strenge Kontrollen passieren und auch im Gerichtssaal waren vermummte und bewaffnete Polizisten postiert, was von der Verteidigung kritisiert wurde. Die Neue Osnabrücker Zeitung (https://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/geldautomaten-gesprengt-brisantes-verfahren-in-osnabrueck-beginnt-48096717) meldet, dass die sieben Angeklagten von 13 Verteidigern vertreten wurden. Diese stellten Befangenheitsanträge gegen die Schöffen, da sie eine Beeinflussung durch die mediale Berichterstattung befürchteten.
Die Staatsanwaltschaft wirft den aus den Niederlanden stammenden Angeklagten vor, als arbeitsteilig organisierte Bande agiert zu haben. Jedem der Männer wird eine spezifische Rolle innerhalb der Gruppe zugeschrieben, vom Auskundschaften der Geldautomaten am Tag bis zur Durchführung der Sprengungen in der Nacht. Im Anschluss an die Taten flüchteten die Täter laut Ermittlungen ins Ausland. Wie die Tagesschau (https://www.tagesschau.de/inland/regional/niedersachsen/ndr-22-geldautomaten-gesprengt-sieben-maenner-vor-gericht-100.html) berichtet, erbeuteten die Männer bei den 22 Taten jeweils zwischen 100.000 und einer Million Euro. Der Stern (https://www.stern.de/gesellschaft/regional/niedersachsen-bremen/beute-in-millionenhoehe--geldautomaten-gesprengt--prozess-beginnt-35297082.html) beziffert den Gesamtschaden, einschließlich der Sachschäden an Gebäuden, auf über 5,5 Millionen Euro.
Der Prozessbeginn verzögerte sich aufgrund der umfangreichen Sicherheitskontrollen. Nach Verlesung der Anklageschrift beanstandete die Verteidigung, dass ihr und dem Gericht nicht sämtliche Ermittlungsakten, darunter auch Akten niederländischer Behörden, vorliegen. Sie beantragte die Aussetzung des Verfahrens bis zur vollständigen Akteneinsicht. Die Vorsitzende Richterin setzte für die kommende Woche ein Rechtsgespräch an, um das weitere Vorgehen zu klären. Bis Januar sind zunächst weitere Verhandlungstermine geplant.