19.10.2024
Gericht erlaubt Boatengs Äußerungen über verstorbene Ex-Partnerin
Urteil in Berlin: Boatengs Aussagen über Ex-Partnerin zulässig

Urteil in Berlin: Boatengs Aussagen über Ex-Partnerin zulässig

Das Berliner Kammergericht hat entschieden, dass die Äußerungen des ehemaligen Fußballprofis Jérôme Boateng über seine verstorbene Ex-Partnerin Kasia Lenhardt in einem Interview rechtlich zulässig sind. In einer umfassenden Urteilsbegründung stellte das Gericht fest, dass fünf negative Äußerungen von Boateng nicht derart schwerwiegend seien, dass sie untersagt werden müssten. Diese Entscheidung stellt einen weiteren Schritt in einem langwierigen Rechtsstreit dar, der durch den Tod von Lenhardt im Jahr 2021 zusätzlich an Komplexität gewonnen hat.

Die Mutter von Kasia Lenhardt hatte im Rahmen des Verfahrens versucht, eine Unterlassungserklärung gegen Boateng zu erwirken. Sie argumentierte, dass die Äußerungen des Fußballspielers das Lebensbild ihrer Tochter verfälschten und somit den postmortalen Achtungsanspruch verletzten. Das Gericht wies diese Klage jedoch zurück und betonte, dass die beanstandeten Äußerungen zwar verletzend sein könnten, jedoch nicht in einem Maße, das einen rechtlichen Verbot rechtfertigen würde.

Hintergrund des Falls

Kasia Lenhardt war 2012 Finalistin bei der Castingshow "Germany's Next Topmodel" und hatte eine Beziehung mit Jérôme Boateng, die nach mehreren Jahren im Jahr 2020 endete. Kurz nach der Trennung gab Lenhardts Familie im Februar 2021 bekannt, dass sie verstorben sei. Die Polizei bestätigte, dass bei ihrem Tod keine Anzeichen für eine Fremdeinwirkung vorlagen, was die Umstände ihres Todes in den Fokus der Öffentlichkeit rückte.

Das Interview und die umstrittenen Äußerungen

Das Interview, das Boateng gegeben hatte, fand kurz nach der Trennung von Lenhardt statt und beinhaltete verschiedene Aussagen über die Beziehung und die Konflikte zwischen den beiden. Eine der Äußerungen war bereits im November 2022 vom Berliner Landgericht untersagt worden, was jedoch in diesem aktuellen Urteil nicht Gegenstand der Entscheidung war.

Rechtliche Bewertung

Richter Oliver Elzer erklärte, dass für eine Verletzung des postmortalen Achtungsanspruchs eine klare Verletzung der Menschenwürde erforderlich sei. In diesem Fall seien die Äußerungen Boatengs jedoch nicht als derart erniedrigend oder herabwürdigend eingestuft worden, dass sie den Anspruch der Mutter rechtfertigen könnten. Das Gericht stellte fest, dass die Äußerungen nicht die Menschenwürde von Lenhardt verletzten.

Die Mutter von Lenhardt hatte in der Verhandlung betont, dass es ihr darum gehe, unzutreffende und verletzende Äußerungen über ihre Tochter zu unterbinden. Ihr Rechtsanwalt, Markus Hennig, argumentierte, dass die Aussagen von Boateng nicht nur persönlich verletzend seien, sondern auch das öffentliche Bild von Lenhardt negativ beeinflussten.

Boatengs Reaktion auf das Urteil

Nach der Urteilsverkündung äußerte sich Boatengs Sprecher, Thomas Knipp, positiv über die Entscheidung des Gerichts. Er betonte, dass nun Ruhe in den Rechtsstreit einkehren könne. Boateng selbst habe bereits in der Vergangenheit angedeutet, dass er die Äußerungen bedauere und sie als Fehler ansähe. Seine Anwältin, Stephanie Vendt, bestätigte, dass Boateng nicht beabsichtige, die umstrittenen Äußerungen zu wiederholen.

Vergleichsangebot und weitere rechtliche Schritte

Das Gericht hatte in der mündlichen Verhandlung einen Vergleich vorgeschlagen, der vorsah, dass Boateng eine Unterlassungserklärung abgeben sollte, während die Klägerin die Kosten des Verfahrens übernehmen würde. Diese Einigung kam jedoch nicht zustande, was die rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Parteien weiter anheizte.

Zusammenfassung und Ausblick

Das Urteil des Berliner Kammergerichts stellt einen wichtigen Präzedenzfall dar, der die Grenzen der Meinungsfreiheit und den Schutz des postmortalen Achtungsanspruchs beleuchtet. Während Boatengs Aussagen rechtlich zulässig sind, bleibt die öffentliche Diskussion über die ethischen Implikationen solcher Äußerungen bestehen. Die Mutter von Kasia Lenhardt könnte nun in Erwägung ziehen, beim Bundesgerichtshof Beschwerde einzulegen, um die Entscheidung des Kammergerichts anzufechten.

In der breiteren Öffentlichkeit wird der Fall weiterhin aufmerksam verfolgt, nicht nur wegen der prominenten Beteiligten, sondern auch aufgrund der grundlegenden Fragen, die er hinsichtlich der Rechte von Verstorbenen und der Verantwortung von Personen des öffentlichen Lebens aufwirft.

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