19.10.2024
Bundestag ebnet Weg für Cannabis-Teillegalisierung
In einer Sitzung des Gesundheitsausschusses des Bundestages wurden die Gesetzespläne zur teilweisen Legalisierung von Cannabis mit mehreren Änderungen gebilligt. Die abschließende Abstimmung im Bundestag ist für diese Woche geplant, wobei das Gesetz nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat ist. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Erwachsene bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen dürfen. Der Anbau und die Abgabe der Droge sollen im Rahmen von kontrollierten Cannabis-Clubs erlaubt werden, wobei der öffentliche Konsum in Sichtweite von Schulen, Spielplätzen, Kitas und Jugendeinrichtungen verboten ist. Für Jugendliche bis 18 Jahre bleibt Cannabis weiterhin verboten. Diese teils kontrovers diskutierte Reform wurde von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verteidigt, der die Erwartung äußerte, dass durch die Teillegalisierung zwei Drittel des Schwarzmarktes verschwinden könnten. Lauterbach hob hervor, dass Erwachsene Cannabis künftig ohne Schwarzmarkt und ohne toxische Beimischungen beziehen könnten und betonte die Relevanz einer 18-monatigen Auswertung der neuen Regeln. Der Gesetzentwurf soll am 1. April in Kraft treten. Gleichzeitig gibt es Widerstand gegen das Vorhaben, unter anderem von Medizinverbänden und Innenpolitikern, die vor negativen Auswirkungen warnen. Der SPD-Politiker und Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestags, Lars Castellucci, kündigte an, gegen das Gesetz zu stimmen, da er Bedenken bezüglich des Jugendschutzes und der Kontrollmöglichkeiten hat. Der Deutsche Richterbund äußerte Bedenken hinsichtlich der Mehrbelastung der Strafjustiz durch den rückwirkenden Straferlass für Cannabis-Vergehen. In einem offenen Brief haben rund 30 Forscher und Fachleute aus den Bereichen Rechtswissenschaft, Soziologie und Psychologie die Bundestagsabgeordneten aufgefordert, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Sie argumentieren, dass die Teil-Legalisierung einen wichtigen Schritt in Richtung Gesundheitsschutz, Prävention und sozialer Gerechtigkeit darstelle und keine Erhöhung des Konsums zur Folge haben werde. Die Experten betonen, dass die Stigmatisierung, die durch die Strafandrohung entsteht, psychische Problematiken verschärfe und Betroffene von der Suche nach Hilfe abhalte. Die Diskussionen und die Abstimmung über die Cannabis-Teil-Legalisierung sind ein Beispiel für die komplexe Auseinandersetzung mit Drogenpolitik in Deutschland und spiegeln die unterschiedlichen Perspektiven und Interessen wider, die in der Debatte um eine Reform der Cannabis-Gesetzgebung eine Rolle spielen.
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