In Sachsen-Anhalt stehen die Finanzbehörden weiterhin vor einer beträchtlichen Anzahl ausstehender Grundsteuererklärungen. Wie die Zeit (Zeit Online, 16.11.2024) und die Süddeutsche Zeitung (SZ, 16.11.2024) unter Berufung auf die dpa berichten, fehlen noch rund 97.800 Erklärungen. Dies entspricht einem Anteil von etwa 9,7 Prozent aller erwarteten Erklärungen. Bislang sind rund 909.200 Erklärungen bei den Finanzämtern eingegangen.
Die bereits bearbeiteten Grundsteuerbescheide haben zu einer erheblichen Anzahl von Einsprüchen geführt. Rund 177.500 Einsprüche wurden eingelegt, von denen bisher etwa 21.500 bearbeitet wurden (dpa, via Zeit Online und SZ). Die neue Grundsteuer wird ab dem 1. Januar 2025 fällig. Im Zuge der Grundsteuerreform werden die Grundstücke auf Basis der von den Eigentümern gemachten Angaben neu bewertet. Die Grundsteuer stellt für die Kommunen eine wichtige Einnahmequelle dar. Die Höhe der zukünftigen Zahlungen für die Eigentümer hängt maßgeblich von den Hebesätzen der jeweiligen Gemeinde ab.
Das Problem der fehlenden Grundsteuererklärungen beschränkt sich nicht nur auf Sachsen-Anhalt. Bundesweit fehlen noch über eine Million Erklärungen, wie die Tagesschau (Tagesschau.de, 27.01.2024) berichtet. Die Abgabefrist war ursprünglich Ende Oktober 2022, wurde jedoch in den meisten Bundesländern bis Ende Januar 2023 verlängert. In Bayern galt sogar eine Fristverlängerung bis zum Frühjahr 2023. Wer seine Erklärung nicht fristgerecht einreicht, muss mit Verspätungszuschlägen rechnen. In einigen Fällen schätzen die Finanzämter den Grundsteuerwert, was häufig zu Ungunsten der Eigentümer ausfällt, wie GrundsteuerDigital (GrundsteuerDigital.de, 22.12.2023) erläutert.
Die Kommunen spielen bei der Grundsteuer eine entscheidende Rolle, da sie die Hebesätze festlegen, mit denen die Steuer berechnet wird. Wie der SWR (SWR.de, 27.01.2024) berichtet, dürfen die Kommunen bei der Festlegung der Hebesätze ihren Finanzbedarf berücksichtigen. Die Grundsteuerreform wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018 notwendig, da die bisherige Berechnungsgrundlage als verfassungswidrig eingestuft wurde. Bislang basierte die Berechnung auf veralteten Daten aus den Jahren 1935 (Ostdeutschland) und 1964 (Westdeutschland). Für die Neuberechnung müssen rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden (dpa, via Zeit Online).
Weitere Informationen zur Grundsteuer und den Auswirkungen der Reform finden Sie unter anderem bei der Zeit Online (Zeit Online, 27.01.2024) und dem rbb (rbb24.de, 06.07.2023).
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