Ein 31-jähriger Mann, der im November 2023 in Gummersbach Polizeibeamte mit einem Messer angegriffen hatte, ist dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht worden. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, entschied das Landgericht Köln am 31. Oktober 2024, den Mann in der Psychiatrie unterzubringen, nachdem er zuvor wegen Diebstahls mit Waffen und des Messerangriffs zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt worden war. Die Haftstrafe wird aufgrund der Unterbringung zunächst nicht vollstreckt.
Der Vorfall ereignete sich, nachdem der Mann in einem Supermarkt Bierdosen gestohlen und eine Mitarbeiterin, die ihn zur Zahlung aufforderte, mit einem Faustschlag niedergestreckt hatte. Am Busbahnhof traf er auf Polizeibeamte, die ihn ansprachen. Wie es in der Urteilsbegründung heißt, hielt er dabei ein Cuttermesser in der Hand. Trotz Pfeffersprayeinsatz und Warnschüssen legte er das Messer nicht nieder und verletzte schließlich einen Beamten im Gesicht. Daraufhin eröffneten drei Polizisten das Feuer und verletzten den 31-Jährigen schwer an Händen, Armen und Beinen. Er erlitt zudem einen Bauchdurchschuss.
Wie Oberberg-Aktuell am 29. Oktober 2024 berichtete, forderte die Staatsanwaltschaft bereits im Vorfeld die Unterbringung des Mannes in der Psychiatrie. Zwei Gutachter bestätigten die Gefährlichkeitsprognose. Die Verteidigung kritisierte das Vorgehen der Ermittlungsbehörden und den Polizeieinsatz scharf. Der Angeklagte schwieg zu den Vorwürfen. Der Vorfall hatte im November 2023 bundesweite Aufmerksamkeit erregt, nachdem ein Video der Schüsse viral gegangen war.
Das Gericht verurteilte den 31-Jährigen in einem weiteren Verfahren wegen Sachbeschädigung und gefährlicher Körperverletzung zulasten seines ehemaligen Vermieters sowie eines weiteren Angriffs auf Polizeibeamte zu einer zusätzlichen Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Laut Westdeutsche Zeitung vom 31. Oktober 2024 leidet der Angeklagte unter einer schweren Persönlichkeitsstörung, die als Grund für seine wiederholten Konflikte und die von ihm ausgehende Gefahr gesehen wird.
Der Vorsitzende Richter appellierte an den Mann, seine Krankheit als seinen wahren Feind zu betrachten und die Hilfe anzunehmen, die ihm angeboten wird. Die Zeit, die der 31-Jährige in der Psychiatrie verbringt, wird auf seine Haftstrafen angerechnet. Die dauerhafte Unterbringung könnte die Dauer der Haftstrafen jedoch auch übersteigen, so ein Gerichtssprecher. Wie der Kölner Stadt-Anzeiger am 7. Oktober 2024 berichtete, hatte eine Gutachterin vor Gericht ausgesagt, dass der Angeklagte den Kampf in der Fußgängerzone gewinnen wollte.
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