19.10.2024
Halloumi bleibt König des Grills – EU-Gericht schützt zyprische Käsetradition
Der Halloumi-Käse, der als beliebtes Grillgut bekannt ist, bleibt in der Europäischen Union durch ein spezielles EU-Label geschützt. Dies bestätigte das Gericht der Europäischen Union in einem aktuellen Urteil, indem es die Klage eines zyprischen Käseherstellers abwies. Der Hersteller hatte versucht, die strengen Vorgaben zur Herstellung von Halloumi-Käse für nichtig erklären zu lassen, scheiterte jedoch mit seinem Vorhaben. Das Urteil bestätigt, dass Halloumi zum überwiegenden Teil aus Schafs- oder Ziegenmilch oder einer Mischung aus beiden hergestellt werden muss. Die Auseinandersetzung um die Zusammensetzung des Halloumi-Käses reicht zurück bis ins Jahr 2021, als Zypern den Antrag stellte, Halloumi als EU-weit geschützte Ursprungsbezeichnung eintragen zu lassen. Die Europäische Kommission gab dem Antrag statt und spezifizierte, dass der Anteil von Schafs- und/oder Ziegenmilch in der Käseproduktion höher sein müsse als der Anteil von Kuhmilch. Gegen diese Regelung legten mehrere zyprische Molkereien und Käsehersteller Widerspruch ein und zogen vor das Gericht der EU in Luxemburg. In der gerichtlichen Auseinandersetzung berief sich der klagende Hersteller auf eine nationale Norm von 1985, die besagt, dass Halloumi einen „angenehmen und charakteristischen“ Geruch und Geschmack haben müsse. Die Qualitätsvorgaben der Kommission würden jedoch keinen Widerspruch zu dieser älteren Norm darstellen, so das Gericht. Ebenso wurde das Argument zurückgewiesen, dass die Kommission keine ausreichende Marktanalyse und Berücksichtigung der Situation der betroffenen Unternehmen durchgeführt habe. Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union ist noch nicht rechtskräftig und kann vom Kläger vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) angefochten werden. Die Entscheidung unterstreicht jedoch die Bedeutung des Schutzes regionaler Spezialitäten innerhalb der EU und die weitreichenden Auswirkungen, die derartige geschützte Ursprungsbezeichnungen auf die Produktion und den Handel mit Lebensmitteln haben können. Für Verbraucher bedeutet dies, dass sie beim Kauf von Halloumi-Käse sicher sein können, ein Produkt zu erhalten, das bestimmten Qualitätsstandards entspricht und dessen Herkunft klar definiert ist. Für Hersteller hingegen bedeutet die Entscheidung, dass sie sich an die festgelegten Produktionsvorschriften halten müssen, um das geschützte Label für ihren Käse nutzen zu dürfen. Die Diskussion um den Schutz regionaler Lebensmittel ist nicht neu und zeigt die komplexe Interaktion zwischen lokalen Traditionen, EU-Vorschriften und den Interessen von Produzenten. Der Fall des Halloumi-Käses ist ein Beispiel dafür, wie die EU versucht, die kulturelle Vielfalt ihrer Mitgliedstaaten zu bewahren und gleichzeitig faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die juristische Situation weiterentwickeln wird und ob der Schutz des Halloumi-Käses in seiner aktuellen Form Bestand haben wird.
Weitere
Artikel