19.10.2024
Herausforderungen und Steuerausfälle durch Cum/Cum-Aktiendeals in Bayern
Langsame Finanzverwaltung: Hohe Steuerausfälle wegen Cum/Cum-Aktiendeals

Langsame Finanzverwaltung: Hohe Steuerausfälle wegen Cum/Cum-Aktiendeals

Die bayerische Finanzverwaltung sieht sich mit erheblichen Herausforderungen bei der Eintreibung von Steuerrückforderungen, die aus den umstrittenen Cum/Cum-Aktiendeals resultieren. In einer aktuellen Stellungnahme des Münchner Finanzministeriums wird das verbleibende Steuerausfallrisiko auf 181 Millionen Euro geschätzt. Diese Information wurde im Rahmen einer Anfrage der Grünen im bayerischen Landtag veröffentlicht.

Hintergrund zu Cum/Cum-Geschäften

Die sogenannten Cum/Cum-Geschäfte sind komplexe Finanztransaktionen, die von Banken und Investoren genutzt wurden, um steuerliche Vorteile zu erlangen. Diese Deals basierten auf einer besonderen Regelung im deutschen Steuerrecht, die es inländischen Unternehmen ermöglichte, die auf Dividenden erhobene Kapitalertragsteuer zurückzufordern. Für ausländische Investoren war dieser Prozess jedoch deutlich komplizierter.

Um diese steuerlichen Hürden zu umgehen, übernahmen zahlreiche deutsche Banken kurz vor den Dividendenstichtagen Aktien, die von ausländischen Investoren gehalten wurden. Diese Banken ließen sich die einbehaltenen Steuern erstatten, bevor sie die Aktien wieder an die ursprünglichen Eigentümer zurückgaben. Diese Vorgehensweise wurde 2016 durch eine gesetzliche Regelung eingeschränkt, da sie lediglich zur Umgehung von Steuerzahlungen diente und keinen echten wirtschaftlichen Zweck verfolgte.

Aktuelle Entwicklungen und Kritik

Nach Angaben des Finanzministeriums wurden von der ursprünglich fälligen Summe von knapp 222 Millionen Euro bisher lediglich etwa 34 Millionen Euro entweder beglichen oder als rechtlich nicht mehr beizubringen eingestuft. Diese langsamen Fortschritte wurden von den Grünen scharf kritisiert. Der finanzpolitische Sprecher der Grünen, Tim Pargent, äußerte, dass die Staatsregierung in den letzten acht Jahren versäumt habe, ein leistungsfähiges Team zu schaffen, das in der Lage sei, die ausstehenden Millionenbeträge zurückzuholen.

Vergleich zu Cum/Ex-Geschäften

Im Gegensatz zu den Cum/Cum-Geschäften zeigt sich bei den artverwandten Cum/Ex-Geschäften eine deutlich höhere Rückerstattungsquote. Laut Ministerium wurden von einem Steuerausfallrisiko von 410 Millionen Euro rund 355 Millionen Euro bereits beglichen oder können nicht mehr eingetrieben werden. Dies verdeutlicht die Herausforderungen und Unzulänglichkeiten bei der Eintreibung der Cum/Cum-Rückforderungen.

Politische Implikationen und Forderungen

Die Kritik an der langsamen Finanzverwaltung wirft auch Fragen nach der politischen Verantwortung auf. Pargent vermutet, dass die Staatsregierung ein Interesse daran hat, die heimischen Banken, die von diesen Geschäften profitiert haben, nicht vor den Kopf zu stoßen. Diese Vermutung wird durch die Behauptung gestützt, dass sich in diesem Kontext die „alte Amigo-Kultur der CSU“ wieder zeigt. Er fordert eine zentrale Cum-Cum-Spezialeinheit, die mit ausreichend Personal ausgestattet ist, um die komplexen Fälle zu prüfen und die notwendigen Maßnahmen zur Rückforderung der Steuergelder zu ergreifen.

Ausblick

Die langsame Fortschritt der bayerischen Finanzverwaltung in Bezug auf die Cum/Cum-Aktiendeals wirft nicht nur Fragen zur Effizienz der Steuerbehörden auf, sondern auch zur Fairness des Steuersystems insgesamt. Während die Rückforderung von Steuergeldern aus Cum/Ex-Geschäften relativ erfolgreich war, bleibt die Situation bei Cum/Cum-Geschäften besorgniserregend. Eine umfassende Reform und möglicherweise ein neuer Ansatz zur Bewältigung dieser steuerlichen Herausforderungen könnten notwendig sein, um zukünftige Steuerausfälle zu minimieren.

Fazit

Die bayerische Finanzverwaltung steht vor der Herausforderung, erhebliche Steuerausfälle aus den Cum/Cum-Geschäften zu kompensieren. Die langsamen Fortschritte bei der Rückforderung dieser Gelder werfen Fragen zur Effektivität der aktuellen Maßnahmen und zur politischen Verantwortung auf. Es bleibt abzuwarten, ob die Staatsregierung die notwendigen Schritte unternehmen wird, um die Situation zu verbessern und die ausstehenden Steuergelder zurückzuholen.

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