Home-Office-Regelungen in Hessischen Ministerien Variieren
Die Möglichkeit von zu Hause aus zu arbeiten, hat sich seit der Corona-Pandemie in vielen Bereichen etabliert, so auch in den hessischen Ministerien. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am 24. November 2024 berichtete, sind die Regelungen zum Home-Office innerhalb der Landesregierung jedoch unterschiedlich gestaltet und werden durch Dienstvereinbarungen geregelt. Das Innenministerium betonte gegenüber der dpa, dass die bisherigen Erfahrungen mit mobilem Arbeiten positiv seien.
In der Staatskanzlei können Mitarbeiter bis zu 50 Prozent ihrer Arbeitszeit mobil arbeiten, sei es von zu Hause oder einem anderen Ort. Voraussetzung dafür ist, dass keine dringenden dienstlichen Belange entgegenstehen und die Tätigkeit Home-Office zulässt. Die genauen Absprachen zur Umsetzung erfolgen innerhalb der Teams. Ähnliche Regelungen gelten im Innenministerium. Auch hier sind grundsätzlich 50 Prozent der Arbeitszeit im Home-Office möglich. Bei gesundheitlichen, familiären oder dienstlichen Gründen kann die Quote in Ausnahmefällen und befristet auf bis zu 100 Prozent erhöht werden. Besonders sensible Bereiche mit Sicherheitsrelevanz bilden hier eine Ausnahme, in denen mobiles Arbeiten nur eingeschränkt möglich ist.
Auch in den meisten anderen Ministerien können die Beschäftigten bis zu 50 Prozent ihrer Arbeitszeit im Home-Office verbringen. Das Kultusministerium, das Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege sowie das Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales bilden Ausnahmen. Hier sind bis zu 60 Prozent Home-Office möglich. Im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlicher Raum ist ein gemeinsamer Mindestpräsenztag pro Woche vorgeschrieben. Darüber hinausgehende Regelungen werden von den Teams selbst getroffen.
Im Wissenschaftsministerium gilt ebenfalls die 50-Prozent-Regelung, die in Ausnahmefällen, beispielsweise bei Pflege- oder Betreuungspflichten oder gesundheitlichen Gründen, erhöht werden kann. Wie die dpa berichtet, wurden keine Angaben zum tatsächlichen Nutzungsgrad des mobilen Arbeitens oder zur Anzahl abgelehnter Anträge gemacht, da diese Daten nicht automatisiert erfasst werden. Das Innenministerium teilte mit, dass die Mitarbeiter nach Möglichkeit mit mobilen Hessen-PCs ausgestattet werden, um eine sichere Datenübermittlung zu gewährleisten.
Die Home-Office-Debatte wird auch auf Bundesebene geführt, wie ein Artikel der Morgenpost vom 24. März 2023 zeigt. Dort wird berichtet, dass die Regelungen in den Bundesministerien ähnlich flexibel gehandhabt werden, wobei der Anteil der im Home-Office geleisteten Arbeit zwischen 50 und 70 Prozent liegt. Auch hier gibt es Ausnahmen, wie das Auswärtige Amt, wo nur 40 bis 50 Prozent der Arbeit mobil erledigt werden dürfen.
Die rechtlichen Grundlagen für Home-Office und mobiles Arbeiten sind komplex, wie ein Artikel von Osborne Clarke vom 29. August 2024 erläutert. Dort wird unter anderem auf die Unterschiede zwischen den beiden Arbeitsformen eingegangen und die Notwendigkeit einer Gefährdungsbeurteilung sowie die Unterweisungspflicht des Arbeitgebers hervorgehoben. Auch die Frage der Kostenübernahme für Arbeitsmittel und Aufwendungen wird thematisiert.
Ein Artikel von Markt und Mittelstand vom 11. August 2024 beleuchtet den Konflikt zwischen dem Wunsch der Mitarbeiter nach mehr Home-Office und dem Bestreben der Unternehmen, die Präsenz im Büro zu erhöhen. Am Beispiel von SAP wird der Streit um die Home-Office-Regelung veranschaulicht. Der Artikel betont die Notwendigkeit klarer gesetzlicher Regelungen, um Konflikte zu vermeiden.
Quellen:
- dpa Hessen (24.11.2024): Home-Office in Ministerien unterschiedlich geregelt (veröffentlicht auf zeit.de)
- Morgenpost (24.03.2023): Homeoffice: Diese Minister erlauben das Arbeiten von Zuhause
- Osborne Clarke (29.08.2024): Update: Rechtliche Regelungen bei Homeoffice und Mobiles Arbeiten
- Markt und Mittelstand (11.08.2024): Homeoffice-Hickhack - Debatte ungelöst
- Frankfurter Rundschau (24.11.2024): Home-Office in Ministerien unterschiedlich geregelt