Die Innenministerkonferenz von Bund und Ländern in Rheinsberg (Brandenburg) hat eine Ausweitung der Befugnisse für Sicherheitsbehörden beschlossen. Ziel ist es, die Terrorgefahr in Deutschland sowie Kindesmissbrauch effektiver zu bekämpfen. Laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) sollen die Behörden künftig unter anderem KI-gestützte Gesichts- und Stimmerkennung zur Identifizierung von Verdächtigen einsetzen dürfen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) unterstrich die Notwendigkeit dieser Maßnahmen, um „Terrorverdächtige, Mörder und Vergewaltiger“ identifizieren zu können (dpa). Sie plädierte zudem für eine rechtssichere Speicherpflicht von IP-Adressen, die insbesondere bei der Ermittlung von Tätern im Bereich sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Terrorismus oft der einzige Ansatzpunkt seien. Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) begrüßte die Einigung und sprach von einem "notwendigen Update" für die Sicherheitsbehörden (dpa).
Konkret sollen Sicherheitsbehörden künftig IP-Adressen und Verkehrsdaten für eine „angemessene Mindestdauer“ speichern dürfen. Auch der nachträgliche Abgleich biometrischer Daten mit öffentlich zugänglichen Bild- und Tondateien im Internet soll vereinfacht werden. Die dafür notwendigen gesetzlichen Grundlagen sollen vom Bund im Bundespolizeigesetz, dem Bundeskriminalamtsgesetz und der Strafprozessordnung geschaffen werden. Darüber hinaus fordern die Innenminister den Bund auf, die verfassungs- und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz von Echtzeit-Gesichtserkennung zu prüfen. Damit könnten Bilder aus der öffentlichen Videoüberwachung direkt mit Fahndungsdateien abgeglichen werden.
Faeser betonte die Wichtigkeit einer Umsetzung der erweiterten Befugnisse noch in der laufenden Legislaturperiode. Die Grünen im Bundestag äußerten jedoch Bedenken hinsichtlich der Speicherpflicht von IP-Adressen und lehnen diese aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ab. Faeser kündigte an, erneut das Gespräch mit dem Koalitionspartner zu suchen. Wie die Zeit berichtet, hatte der Bundestag im Oktober bereits ein „Sicherheitspaket“ verabschiedet, das unter anderem Regelungen zu Waffen- und Messerverboten, Finanzermittlungen des Verfassungsschutzes und Verschärfungen im Aufenthaltsrecht enthält. Diese Maßnahmen sind bereits in Kraft. Pläne zum Abgleich von Fotos und biometrischen Daten im Internet durch Sicherheitsbehörden wurden vom Bundesrat gestoppt, da sie den unionsgeführten Landesregierungen nicht weitreichend genug waren.
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