September 26, 2024
Internetbetrug mit Gold: Ein Fall von Täuschung und Haftstrafe

Internetbetrug mit Gold: Hohe Haftstrafe für 64-Jährigen

Ein 64-jähriger Mann wurde vom Berliner Landgericht wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Wie die Zeit berichtet, hatte er über einen Online-Shop Goldbarren und -münzen angeboten, die bestellten Waren jedoch in vielen Fällen nicht geliefert. Seine damalige Freundin (34) wurde wegen Beihilfe und Mittäterschaft in einigen Fällen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Der Verurteilte hatte den Online-Handel im März 2020 gestartet und den Eindruck eines seriösen Unternehmens erweckt, obwohl er allein operierte. Kunden mussten die bestellte Ware und eine Versandkostenpauschale sofort bezahlen, erhielten aber oft keine Ware. Laut Gericht etablierte der Mann ein "Schneeballsystem", indem er immer neue Bestellungen generierte, um frühere Bestellungen zu finanzieren. Ab Februar 2022 betrieb er gemeinsam mit seiner Partnerin einen weiteren Webshop, über den ebenfalls betrügerische Geschäfte abgewickelt wurden.

Die 34-jährige Ex-Freundin profitierte von den illegalen Einnahmen, indem sie sich unter anderem Pferde anschaffte und deren Unterhalt finanzierte. Das Gericht bezeichnete sie als "Nutznießerin" der Straftaten. Im Fall des Hauptangeklagten ordnete das Gericht die Einziehung von Wertersatz in Höhe von rund 857.000 Euro an.

Beide Angeklagten zeigten sich weitgehend geständig und bedauerten die Taten. Der Verteidiger des 64-Jährigen sprach von "Internetbetrug feinster Couleur" und führte das kriminelle Handeln seines Mandanten auf den Einfluss der Mitangeklagten zurück. Diese habe er als Escortdame kennengelernt und ihr "pausenlos Pferde bezahlt".

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Mann eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und zwei Monaten gefordert, für die Frau drei Jahre und vier Monate. Die Verteidigung plädierte auf eine Haftstrafe von maximal sechs Jahren für den Mann und eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren für die Frau. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quellen:

  • https://www.zeit.de/news/2024-09/26/betrug-mit-gold-angeboten-mehr-als-sechs-jahre-haft
  • https://www.tagesspiegel.de/berlin/internetbetrug-betrug-mit-gold-angeboten-mehr-als-sechs-jahre-haft-12445004.html
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