15.11.2024
Juwelendiebstahl Dresden Haftantritt von Remmo verzögert

Mohamed Remmo noch nicht in Haft: Juristische Hürden verzögern Strafvollzug

Knapp fünf Jahre nach dem spektakulären Einbruch ins Grüne Gewölbe in Dresden ist Mohamed Remmo, eines der verurteilten Mitglieder des Remmo-Clans, immer noch auf freiem Fuß. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, verzögert sich der Haftantritt aufgrund fehlender Akten und eines komplexen juristischen Verfahrens zwischen Berlin und Dresden. Sein Alter zum Tatzeitpunkt spielt dabei eine entscheidende Rolle.

Mohamed Remmo wurde im Mai 2023 vom Landgericht Dresden wegen des Juwelendiebstahls zu vier Jahren und vier Monaten Jugendstrafe verurteilt. Da er und sein Zwillingsbruder Abdul Majed Remmo zum Zeitpunkt der Tat im November 2019 noch keine 21 Jahre alt waren, wurden sie als Heranwachsende behandelt und der Fall von der Jugendstrafkammer verhandelt. Wie die FAZ weiter ausführt, erhielt der erwachsene Wissam Remmo die höchste Strafe von sechs Jahren und drei Monaten. Zwei weitere erwachsene Angeklagte, Bashir Remmo und Rabieh Remo, wurden zu fünf Jahren und zehn Monaten bzw. sechs Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt.

Während die erwachsenen Verurteilten nach der Rechtskraft des Urteils im April 2024 ihre Haftstrafen antreten mussten – Bashir Remmo nach anfänglichen Kommunikationsproblemen mit der Vollzugsbehörde und Rabieh Remo mit vier Tagen Verspätung – gestaltet sich die Situation bei Mohamed Remmo komplizierter. Für die Strafvollstreckung von Heranwachsenden ist das Gericht am Wohnsitz zuständig, in diesem Fall das Amtsgericht Tiergarten in Berlin. Das Landgericht Dresden leitete zwar ein Vollstreckungsheft weiter, doch dem Amtsgericht fehlen laut eigenen Angaben weiterhin wichtige Verfahrensakten, wie die FAZ berichtet.

Das Amtsgericht Tiergarten benötigt die vollständigen Akten, um zu prüfen, ob neben der Jugendstrafe weitere Strafen vorliegen. Eine Sprecherin des Amtsgerichts betonte gegenüber der FAZ, dass eine umfassende Prüfung unerlässlich sei, um eine korrekte Berechnung der Haftzeit zu gewährleisten. Das Landgericht Dresden plant nun, dem Amtsgericht einen Link zur elektronischen Verfahrensakte zur Verfügung zu stellen, da der Umfang der physischen Akten eine Übersendung unpraktikabel macht.

Selbst wenn die Akten vollständig vorliegen, ist ein baldiger Haftantritt Mohamed Remmos nicht garantiert. Da er mittlerweile 24 Jahre alt ist, muss die zuständige Jugendrichterin entscheiden, ob er in den Erwachsenenvollzug verlegt wird. In diesem Fall wäre, wie bei den anderen Remmo-Mitgliedern, die Staatsanwaltschaft Dresden zuständig.

Im Gegensatz zu seinem Bruder scheint Abdul Majed Remmo, der zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde, keinen Drang zu haben, freizukommen. Obwohl er im Frühjahr die Möglichkeit gehabt hätte, auf Bewährung freizukommen, willigte er laut der Staatsanwaltschaft Dresden nicht ein. Die FAZ nennt mögliche Gründe hierfür, wie die Teilnahme an Ausbildungs- oder Resozialisierungsmaßnahmen im Justizvollzug.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), Dresdner Juwelendiebstahl: Warum einer der Remmos noch frei ist

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