28.11.2024
Karlsruhe Urteil bestätigt Strompreisbremse

Verfassungsbeschwerden gegen Strompreisbremse scheitern

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klagen von 22 Erzeugern erneuerbarer Energien gegen die Abschöpfung von sogenannten Überschusserlösen im Zusammenhang mit der Strompreisbremse abgewiesen. Wie unter anderem die ZEIT und dpa berichten, waren die Verfassungsbeschwerden der Unternehmen nicht erfolgreich. Das Gericht argumentierte, die Umverteilung der Gewinne stelle in der außergewöhnlichen Situation der Energiekrise einen angemessenen Ausgleich zwischen den Stromerzeugern und den Verbrauchern dar. Auch die Süddeutsche Zeitung berichtet über das Urteil und präzisiert, dass die Abschöpfung der Überschüsse im Zeitraum von Dezember 2022 bis Juni 2023 stattfand.

Die mittlerweile ausgelaufene Strompreisbremse sollte Verbraucher angesichts der hohen Energiepreise entlasten. Der Tagesspiegel erklärt, dass den Verbrauchern ein Teil ihres Stromverbrauchs zu einem festgelegten, günstigeren Preis angeboten wurde. Finanziert wurde dies unter anderem durch die Abschöpfung der Überschusserlöse der Stromerzeuger. Diese auch als „Zufallsgewinne“ bezeichneten Erlöse lagen deutlich über den üblichen Gewinnen der Unternehmen. stern.de führt die extrem hohen Gaspreise, bedingt durch den russischen Angriffskrieg, als Ursache hierfür an. Da Gaskraftwerke oft den Strompreis am Markt bestimmen, profitierten auch andere Erzeugungsarten, obwohl deren Kosten unverändert blieben.

Die 22 Kläger, Betreiber von Windkraft-, Photovoltaik- und Biomasseanlagen, argumentierten laut Frankfurter Allgemeine Zeitung, die Abschöpfung sei verfassungswidrig. Sie vertraten die Ansicht, die Bewältigung der Energiekrise sei eine staatliche Aufgabe und müsse aus Steuermitteln finanziert werden. Das Bundesverfassungsgericht sah dies anders. Der Erste Senat begründete seine Entscheidung in einer auf der Webseite des Gerichts veröffentlichten Pressemitteilung damit, dass die Umverteilung der Überschüsse einen angemessenen Ausgleich in der Ausnahmesituation darstelle. Radio Leverkusen zitiert das Gericht und hebt den Ausgleich zwischen den begünstigten Stromverbrauchern und den betroffenen Stromerzeugern hervor. Auch t-online berichtet über das Urteil und die Begründung des Gerichts. Die Ludwigsburger Kreiszeitung weist darauf hin, dass die Strompreisbremse zwischenzeitlich ausgelaufen ist.

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