In Tessin (Landkreis Rostock) kam es am Montagnachmittag zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein 12-jähriger Radfahrer von einem Auto angefahren und verletzt wurde. Der Junge befuhr laut Polizeiangaben einen Zebrastreifen in der August-Bebel-Straße, als der 63-jährige Autofahrer ihn übersah und erfasste. Der 12-Jährige erlitt unter anderem Knieverletzungen und musste in ein Krankenhaus gebracht werden. Bei dem Autofahrer wurde ein Atemalkoholwert von 0,54 Promille festgestellt. Daraufhin stellte die Polizei seinen Führerschein sicher und leitete ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ein. Die Kriminalpolizei ermittelt nun den genauen Unfallhergang. Gerichtsurteile zu ähnlichen Fällen, wie beispielsweise ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht Celle (Az.: 14 U 157/22), zeigen die Komplexität der Haftungsfrage bei Unfällen zwischen Autofahrern und Kindern auf Fußgängerüberwegen. In diesem Fall wurde die Haftungsverteilung unter Berücksichtigung der Betriebsgefahr des Fahrzeugs und des Verhaltens des Kindes geklärt. Wie dpa berichtet, ereignete sich am selben Tag in Oberbayern ein weiterer Unfall, bei dem ein Autofahrer einen Streifenwagen während einer Verkehrskontrolle rammte. Vier Personen wurden leicht verletzt.
Der Unfall in Tessin wirft erneut die Frage nach der Sicherheit von Radfahrern, insbesondere von Kindern, im Straßenverkehr auf. Die Ostsee-Zeitung berichtet, dass der Kopf des Jungen gegen die Windschutzscheibe des Autos prallte. Der Unfallort befindet sich in der August-Bebel-Straße. Auch der NDR berichtete über den Unfall und die Verletzungen des Jungen, der laut Polizeiangaben den Zebrastreifen ordnungsgemäß befuhr.
Die Ostseewelle meldet, dass der Fährverkehr zwischen Rostock und Gedser nach wetterbedingten Ausfällen wieder aufgenommen wurde. Sturm hatte am Montagabend und Dienstagmorgen zu mehreren Ausfällen geführt. Der Deutsche Wetterdienst warnt weiterhin vor starken Windböen an den Küsten.
Quellen: - ZEIT ONLINE - NDR - Ostsee-Zeitung - Süddeutsche Zeitung - Borkener Zeitung - Trierischer Volksfreund - Ostseewelle - Stern - Kanzlei Kotz