Die Gewerkschaft Verdi ruft die Beschäftigten im privaten Busgewerbe Baden-Württembergs am Donnerstag und Freitag zu Warnstreiks auf. Wie die Zeit berichtet, sind etwa 30 Betriebe betroffen. Die Angestellten werden jeweils einen Tag lang die Arbeit niederlegen. Die Stuttgarter Zeitung präzisiert, dass die Arbeitsniederlegungen teilweise am Donnerstag und teilweise am Freitag stattfinden werden.
Die konkreten Auswirkungen für Fahrgäste sind noch unklar und werden regional unterschiedlich ausfallen, je nachdem, wie stark die jeweiligen Unternehmen am Linienverkehr beteiligt sind. Verdi erklärte, dass bei den meisten bestreikten Unternehmen an den jeweiligen Tagen kein Linienverkehr stattfinden wird. Betroffen sind sowohl der Stadt- als auch der Überlandverkehr. Ein Sprecher des Verbands Baden-Württembergischer Omnibusunternehmen (WBO) teilte mit, dass die Unternehmen intensiv daran arbeiten, das genaue Ausmaß der Beeinträchtigungen zu bestimmen, um die Fahrgäste so gut wie möglich zu informieren.
Laut Verdi-Verhandlungsführer Jan Bleckert, zitiert in der Stuttgarter Zeitung, sind am Donnerstag die Städte Tübingen, Reutlingen, Schwäbisch Hall, der Raum Heilbronn, Ludwigsburg, Bietigheim-Bissingen, der Raum Stuttgart, Böblingen-Hemmingen, Waiblingen und Backnang betroffen. Am Freitag folgen Göppingen, Geislingen, das Umland von Heilbronn, Karlsruhe, Pforzheim und erneut der Raum Stuttgart. Die Stuttgarter Zeitung ergänzt, dass auch die Stadtverkehre in Heidenheim, Plochingen und Teilen von Karlsruhe sowie der Überlandverkehr im Großraum Stuttgart, Karlsruhe, Schwäbisch Hall und Reutlingen/Tübingen betroffen sind.
Hintergrund der Warnstreiks sind die aktuellen Tarifverhandlungen. Wie die Zeit berichtet, will Verdi damit vor der zweiten Verhandlungsrunde in der kommenden Woche den Druck auf die Arbeitgeber erhöhen. Ein WBO-Sprecher äußerte sein Unverständnis über den frühen Zeitpunkt der Warnstreiks. Verdi fordert unter anderem eine Lohnerhöhung von neun Prozent und für Auszubildende 100 Euro mehr im Monat, bei einer Laufzeit von zwölf Monaten.
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