Der Umgang mit sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche bleibt ein fortwährender Prozess. Wie die Zeit (ZEIT ONLINE, 08.01.2025) berichtet, unterstrich Bischof Stephan Ackermann von Trier gegenüber der dpa, dass es hier keinen endgültigen Abschluss geben könne. Die Aufarbeitung müsse nachhaltig wirken.
Die Erinnerungskultur spielt eine zentrale Rolle, um das Thema präsent zu halten. Präventive Maßnahmen sind ebenfalls unerlässlich und eng mit der Aufarbeitung verbunden, so Ackermann. Die Prävention lebe von den Berichten Betroffener über ihr erlittenes Leid.
In allen 27 deutschen Bistümern wurden unabhängige Kommissionen zur Missbrauchsaufarbeitung eingesetzt. Diese Prozesse sind laut Ackermann in vollem Gange. Eine erste Zwischenbilanz der Ergebnisse aus den Bistümern soll künftig stärker standardisiert erfolgen, um Vergleichbarkeit und Auswertung zu verbessern.
Im Bistum Trier arbeitet die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs seit Juni 2021. Ihr gehören sowohl Betroffene als auch Experten an. Die Aufarbeitung ist auf sechs Jahre angelegt. Die Kommission veröffentlicht jährliche Tätigkeitsberichte und historische Studien zu den Amtszeiten der Trierer Bischöfe. Bis Ende Juli 2021 wurden für den Zeitraum von 1946 bis 2021 Missbrauchsfälle mit 711 Opfern und 234 Beschuldigten erfasst (dpa).
Auch in anderen Bistümern schreitet die Aufarbeitung voran. Der SWR (SWR, 11.12.2024) berichtete über neue Vorwürfe gegen den verstorbenen Priester Edmund Dillinger im Bistum Trier. Sonderermittler gehen von mindestens 20 Missbrauchsopfern Dillingers aus. Die Kommission empfahl die Einrichtung einer externen Ombudsstelle für Betroffene.
Recherchen des Bayerischen Rundfunks (BR, 07.01.2025) zeigen, dass die katholische Kirche mutmaßlichen Sexualstraftätern offenbar bei der Flucht ins Ausland geholfen hat. Unter anderem wurden Fälle aus dem Bistum Trier genannt, wo Priester trotz Missbrauchsvorwürfen im Ausland eingesetzt wurden.
Die Süddeutsche Zeitung (Süddeutsche Zeitung, 08.01.2025) zitierte ebenfalls Bischof Ackermann und unterstrich die Notwendigkeit einer nachhaltigen Aufarbeitung. Die Standardisierung der Ergebnisse aus den Bistümern wurde ebenfalls thematisiert.
Katholisch.de (Katholisch.de, 19.10.2024) berichtete über die geplante Veröffentlichung eines bundesweiten Missbrauchsberichts im November 2024. Dieser soll die Arbeit der Aufarbeitungskommissionen der Bistümer zusammenfassen und als Zwischenbilanz dienen. Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, forderte einheitliche Standards für die Aufarbeitung.
Domradio.de (Domradio.de, 04.11.2024) berichtete über Kritik der Laienvertretung an der Missbrauchsaufarbeitung im Bistum Aachen. Besonders die Berufung auf Verjährung bei Schmerzensgeldklagen wurde kritisiert. Der Diözesanrat bemängelte die mangelnde Umsetzung des Missbrauchsgutachtens.
Weitere Informationen zur Aufarbeitung im Bistum Trier finden Sie auf der Webseite des Bistums (Bistum Trier) und der Deutschen Bischofskonferenz (DBK).