Ein zweijähriges Kind wurde bei einem Verkehrsunfall auf einer Kreisstraße nahe Radolfzell (Kreis Konstanz) schwer verletzt. Das Kind saß laut Polizei vermutlich auf dem Schoß einer 28-jährigen Frau auf der Rücksitzbank. Die Frau erlitt ebenfalls schwere Verletzungen. Der 30 Jahre alte Fahrer und ein fünfjähriges Mädchen wurden leicht verletzt. Wie die "Zeit" am 27. November 2024 berichtete, kam der Fahrer in einer Linkskurve von der Fahrbahn ab und kollidierte mit der Leitplanke. Infolgedessen überschlug sich das Fahrzeug. Die verletzte Familie wurde von Rettungskräften in ein Krankenhaus gebracht.
Dieser Unfall verdeutlicht die Gefahren, die entstehen, wenn Kinder im Auto nicht vorschriftsmäßig gesichert sind. Ähnliche Fälle zeigen immer wieder die riskanten Folgen solcher Fahrpraktiken. So berichtete rosenheim24.de am 25. März 2024 über einen Fall, in dem die Polizei ein mit sechs Personen besetztes Auto anhielt, obwohl es nur für fünf zugelassen war. Ein Kind saß auf dem Schoß einer Mitfahrerin. Der Fahrer zeigte sich uneinsichtig. Auch der NDR berichtete am 9. Oktober 2024 von einem Vorfall in Sulingen, Niedersachsen: Ein Autofahrer wurde mit einem Kleinkind auf dem Schoß und gleichzeitig telefonierend am Steuer angehalten.
Die Folgen einer nicht vorschriftsmäßigen Sicherung von Kindern im Auto können dramatisch sein. Der Wochenspiegel berichtete am 14. August 2023 von einem Fall im Rhein-Hunsrück-Kreis, bei dem ein Fahrer ohne Führerschein und mit einem Kind auf dem Schoß von der Polizei gestoppt wurde. Dieser Fall unterstreicht die Notwendigkeit, Kinder im Fahrzeug immer korrekt zu sichern.
In den vergangenen Monaten wurden weitere Unfälle mit Kindern gemeldet. Mainwelle.de berichtete am 24. November 2024 über einen fünfjährigen Jungen, der in Unterfranken von einem Auto erfasst und schwer verletzt wurde, nachdem er auf die Straße lief. Die Badische Zeitung berichtete am 27. November 2024 ebenfalls über den Unfall bei Radolfzell und hob die schweren Verletzungen des Kindes und der Frau hervor. Auch stern.de berichtete am selben Tag über den Unfall und zitierte die Polizeiangaben zum Unfallhergang.
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