Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat Klage gegen die Erlaubnis der Fischerei mit Grundschleppnetzen im Meeresschutzgebiet Doggerbank eingereicht. Wie die Zeit und andere Medien berichten, richtet sich die Klage gegen einen Verwaltungsakt der Bundesregierung, der die Fischerei in dem Gebiet trotz vorheriger Widersprüche des BUND weiterhin gestattet. Das Verwaltungsgericht Hamburg bestätigte den Eingang der Klage.
Die Doggerbank, die größte Sandbank der Nordsee, erstreckt sich über die Hoheitsgewässer Deutschlands, Dänemarks, Großbritanniens und der Niederlande. Sie bietet Lebensraum für eine Vielzahl von Meerestieren, darunter Seehunde und Schweinswale. Die Fischerei mit Grundschleppnetzen, bei der schwere Netze über den Meeresboden gezogen werden, wird von Umweltschützern seit langem kritisiert. Sie argumentieren, dass diese Fangmethode den Meeresboden und die dort lebenden Organismen schädigt und somit die Schutzfunktion des Gebietes untergräbt. Wie die Webseite des BUND erläutert, ist die Grundschleppnetzfischerei eine der größten Bedrohungen für die Meeresvielfalt.
Der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt betonte, wie die dpa berichtet, die Bedeutung der Klage für die Stärkung des europäischen Naturschutzrechts in Deutschland. Er argumentiert, dass effektiver Meeresschutz nicht möglich sei, solange zerstörerische Fischereipraktiken in Schutzgebieten erlaubt sind. Bandt verwies darauf, dass ähnliche Klagen von Umweltverbänden in Spanien und Frankreich bereits anhängig seien und dass in Spanien und Griechenland die Grundschleppnetzfischerei in Meeresschutzgebieten bereits vollständig verboten sei. Laut Stern kritisieren Naturschützer die Fischerei mit Grundschleppnetzen schon lange.
Im Gegensatz zu anderen deutschen Meeresschutzgebieten in der Nordsee, wie Borkum Riffgrund und Sylter Außenriff, wo die Grundschleppnetzfischerei bereits eingeschränkt oder verboten ist, gibt es für die Doggerbank bisher keine solchen Restriktionen. Der BUND hatte bereits im vergangenen Jahr ein Rechtsgutachten vorgelegt, das die Fischerei mit Grundschleppnetzen in der Doggerbank als unvereinbar mit den Erhaltungszielen des Schutzgebietes bewertet. Wie der BUND auf seiner Webseite darlegt, argumentiert das Gutachten, dass vor Erteilung von Fangerlaubnissen eine Verträglichkeitsprüfung hätte durchgeführt werden müssen, wie sie beispielsweise für große Bauprojekte vorgeschrieben ist. Solche Prüfungen seien Kern des europäischen Naturschutzrechts und müssten auch auf die Fischerei angewendet werden. Die Süddeutsche Zeitung berichtete bereits im März 2024 über den Widerspruch des BUND gegen die Fangerlaubnis für die Doggerbank.
Der BUND sieht in dem Verfahren um die Doggerbank einen Präzedenzfall für den EU-weiten Meeresnaturschutz. Die Webseite des BUND Niedersachsen berichtet über die massiven Beeinträchtigungen deutscher Meeresschutzgebiete durch Grundschleppnetze. Das Ergebnis des Verfahrens könnte weitreichende Folgen für den Schutz von Meeresschutzgebieten in der gesamten EU haben.
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