Das Kölner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Videoüberwachung an sieben Standorten in der Stadt zwar grundsätzlich zulässig ist, die festgelegten Überwachungsbereiche jedoch zu weitläufig sind. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) meldet, wurden damit Klagen zweier Privatpersonen teilweise stattgegeben. Auch die "Zeit" berichtete über das Urteil und die Hintergründe (https://www.zeit.de/news/2024-11/28/videoueberwachung-in-koeln-zu-grossflaechig).
Der Einsatz stationärer Kameras an Kriminalitätsschwerpunkten sei ein rechtmäßiges Instrument der Gefahrenabwehr, so das Gericht. Die Ausweitung der Überwachung auf angrenzende Straßen und Plätze, die nicht zu den eigentlichen Brennpunkten gehören, sei jedoch nicht gesetzeskonform.
Die sieben Kölner Videoüberwachungszonen seien überdimensioniert und nur teilweise deckungsgleich mit den tatsächlichen Schwerpunkten der Straßenkriminalität. In vielen der zusätzlich überwachten Nebenstraßen sei keine erhöhte Kriminalitätsrate festzustellen. Dort müsse die Videoüberwachung eingestellt werden. Betroffen ist unter anderem die Straße einer Klägerin in Köln-Kalk. Laut op-online.de kritisierte die Klägerin, dass durch die Erfassung von Geschäften, Apotheken und Gastronomiebetrieben, die sie regelmäßig aufsucht, ihr gesamtes tägliches Leben nachvollziehbar sei (https://www.op-online.de/deutschland/koelns-polizeikameras-im-visier-selbst-der-gang-zur-apotheke-wird-erfasst-zr-93438443.html).
Auch die Überwachung von Außengastronomieflächen wurde vom Gericht untersagt. Bei Versammlungen innerhalb der Überwachungsbereiche müssen die Kameras im gesamten Bereich, nicht nur am Versammlungsort selbst, deaktiviert werden. Netzpolitik.org berichtet, dass neben den persönlichen Grundrechten der Kläger auch die Frage nach der freien gesellschaftlichen Entfaltung unter staatlicher Überwachung eine Rolle spielte (https://netzpolitik.org/2024/kameraueberwachung-in-koeln-showdown-vor-dem-verwaltungsgericht/).
Seit der Silvesternacht 2015/2016 überwacht die Kölner Polizei Bereiche vor dem Hauptbahnhof, am Dom, an den Kölner Ringen und weiteren Plätzen mit fest installierten Kameras. Köln-Kalk kam im Oktober 2022 hinzu. Die Kläger, die in Köln-Kalk im Erfassungsbereich der Kameras und in der Kölner Innenstadt wohnen, fühlten sich in ihrem Alltag durch die Videoüberwachung beeinträchtigt. Informationen zu den Standorten der Videobeobachtung und den rechtlichen Grundlagen finden sich auf der Webseite der Polizei Köln (https://koeln.polizei.nrw/artikel/polizeiliche-videobeobachtung-in-koeln). Gegen die Urteile kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.
Quellen: