23.10.2024
Kommunen in Schleswig-Holstein verwenden ein Viertel des Haushaltes für Soziales

Die schleswig-holsteinischen Gemeinden, Amts- und Kreisverwaltungen haben von 2018 bis 2023 stets mehr als ein Viertel ihres Haushaltes für Soziales verwendet. Wie das Statistikamt Nord mitteilte, lag der Anteil für Soziales 2023 bei 25,5 Prozent der Gesamtauszahlungen. Das Amt bezog sich damit auf Daten über die Ein- und Auszahlungen der kommunalen Kernhaushalte in Schleswig-Holstein. Wie die Zeit berichtet, flossen somit mehr als ein Viertel der Ausgaben in den sozialen Bereich.

Insgesamt hätten sich von 2018 bis 2023 die kommunalen Sozialauszahlungen um 31,7 Prozent auf 3,4 Milliarden Euro erhöht. Da die Gesamtauszahlungen laut des Statistikamtes allerdings mit 43,2 Prozent noch stärker zunahmen, sank insgesamt der Anteil der Sozialauszahlungen an den Gesamtzahlungen. Pro Kopf stiegen die Auszahlungen auf 1.150 Euro im Jahr 2023 - 2018 lagen sie noch bei 890 Euro. 

Zudem waren die Sozialauszahlungen pro Kopf im vergangenen Jahr in allen kreisfreien Städten höher als in den Kreisen. Am höchsten waren sie in Flensburg mit 1.730 Euro, hieß es weiter. Am niedrigsten war der Pro-Kopf-Wert im Kreis Segeberg, er lag bei 840 Euro.

In der „Regionaldatenbank Deutschland“ werden die empfangenen bzw. verausgabten Zahlungen aller Kernhaushalte der kommunalen Ebene in Deutschland veröffentlicht. Zu den kommunalen Kernhaushalten gehören dabei die Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände (in Schleswig-Holstein Kreisverwaltungen und Amtsverwaltungen). Für jeden kommunalen Kernhaushalt sind hier aktuelle Informationen über die Steuereinnahmen, die Sozialausgaben, die Investitionstätigkeit und weitere Zahlungsarten verfügbar und können mit anderen kommunalen Kernhaushalten verglichen werden. Zusätzlich werden Summen z. B. für die Kreis- und Amtsgebiete dargestellt. Der neu bereitgestellte Datenbestand umfasst bisher die Haushaltsjahre 2018 bis 2023 und wird jährlich aktualisiert.

Die Sozialauszahlungen umfassen kommunale Sozialleistungen nach SGB II einschließlich der Leistungsbeteiligung der Optionskommunen nach SGB II, Leistungen nach SGB VIII, Eingliederungshilfen nach SGB IX, Leistungen nach SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz, für Bildung und Teilhabe und sonstige soziale Leistungen.

Die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg sind Optionskommunen. Anstelle der Bundesagentur für Arbeit sind sie für die Grundsicherung für Arbeitsuchende bzw. weitere Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zuständig.

Quelle: dpa

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.statistik-nord.de/presse-veroeffentlichungen/presseinformationen/dokumentenansicht/rechnungsergebnisse-der-kommunalen-kernhaushalte-in-schleswig-holstein-2018-bis-2023-66246

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