9.12.2024
Kostenloses Parken für E-Autos in Bayern Städte kritisieren Landesregelung

Kritik an geplanter kostenloser Parkregelung für E-Autos in Bayern

Ab April 2025 sollen Elektroautos, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge in Bayern auf öffentlichen, gebührenpflichtigen Parkplätzen bis zu drei Stunden kostenlos parken dürfen. Die bayerische Staatsregierung hat diese Regelung, die auf Initiative von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) zurückgeht, zunächst bis Ende 2026 befristet, wie ZEIT ONLINE am 9. Dezember 2024 berichtete. Das Ziel ist die Förderung der Elektromobilität und ein Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität und Lärmminderung in Städten. Herrmann sprach von einer „unbürokratischen und pragmatischen Lösung“ zur Steigerung der Attraktivität von E-Fahrzeugen, besonders in Ballungszentren. Mögliche Umsetzungsvarianten seien die Nutzung der Parkscheibe, Anpassungen an Parkautomaten oder die Integration in Park-Apps.

Die bayerischen Städte und Gemeinden reagieren jedoch mehrheitlich negativ auf den Vorstoß. Laut Süddeutscher Zeitung sehen viele Kommunen einen Eingriff in ihre kommunale Selbstverwaltung und befürchten finanzielle Einbußen bei den Parkgebühren. Das Mobilitätsreferat der Stadt München kritisiert den Verlust des Handlungsspielraums und erwartet aufgrund bestehender Regelungen eher einen Missbrauch der Regelung als eine Lenkungswirkung. Auch Augsburg, Bayreuth, Regensburg und Ansbach äußerten ähnliche Bedenken, insbesondere bezüglich des zusätzlichen Verwaltungsaufwands und fehlender finanzieller Kompensation.

Auch der Bayerische Städtetag lehnt die bayernweite Regelung ab. Geschäftsführer Bernd Buckenhofer betonte gegenüber dem Bayerischen Rundfunk, dass die Kommunen ihre Entscheidungsfreiheit bei der Parkraumbewirtschaftung behalten müssten. Eine Ausnahme bildet Würzburg, wo die Regelung als positiv für die städtischen Klimaziele bewertet wird.

Die praktische Umsetzung der Regelung ist bisher unklar. Wie ZEIT ONLINE berichtet, liegt den Kommunen die detaillierte Verordnung noch nicht vor. Offen ist auch die Frage der Kontrolle der Berechtigung zum kostenlosen Parken. Nicht alle berechtigten Fahrzeuge verfügen über ein E-Kennzeichen, da dieses zusätzlich beantragt werden muss. Innenminister Herrmann verdeutlichte, dass die Regelung nur für öffentliche Parkplätze gilt und die jeweilige Höchstparkdauer weiterhin einzuhalten ist.

Die Diskussion über die Förderung der Elektromobilität und die Rolle der Parkraumbewirtschaftung verdeutlicht die unterschiedlichen Positionen von Landesregierung und Kommunen. Während die Staatsregierung Anreize für den Umstieg auf umweltfreundlichere Fahrzeuge schaffen möchte, betonen die Städte die Wichtigkeit lokaler Entscheidungsbefugnisse und die Notwendigkeit einer effektiven Bewirtschaftung des knappen Parkraums.

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