Die Kosten für die Gesundheitsversorgung steigen weiter an, und das wird sich im Jahr 2025 voraussichtlich in höheren Krankenkassenbeiträgen für gesetzlich Versicherte niederschlagen. Wie die Zeit und die dpa berichten, hat das Bundesgesundheitsministerium einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent als Orientierungswert für die Krankenkassen festgelegt. Das entspricht einer Erhöhung um 0,8 Prozentpunkte im Vergleich zum Jahr 2024.
Der vom Bundesgesundheitsministerium veröffentlichte Wert von 2,5 Prozent dient den Krankenkassen als Orientierungshilfe. Die Kassen legen die konkrete Höhe des Zusatzbeitrags für ihre Versicherten jedoch selbst fest und können je nach ihrer individuellen Finanzlage von diesem Durchschnittswert abweichen. Wie inFranken.de berichtet, haben Versicherte bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags durch ihre Krankenkasse ein Sonderkündigungsrecht. Für das Jahr 2024 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,7 Prozent. Hinzu kommt der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent des Bruttolohns, der von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam getragen wird.
Grundlage für die Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags ist eine Berechnung des sogenannten Schätzerkreises, der aus Experten des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesamts für Soziale Sicherung und des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) besteht. Der Schätzerkreis prognostiziert für das Jahr 2025 Einnahmen der Krankenkassen in Höhe von 294,7 Milliarden Euro und Ausgaben von 341,4 Milliarden Euro. Um diese Finanzlücke zu schließen, ist rechnerisch eine Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent erforderlich.
Die Hans-Böckler-Stiftung hat in einem älteren Bericht (2010) bereits auf die Problematik der steigenden Zusatzbeiträge und die damit verbundene Belastung des Staatshaushaltes durch den Sozialausgleich hingewiesen. Auch die Private Krankenversicherung (PKV) sieht sich mit steigenden Kosten konfrontiert, wie der PKV-Verband erläutert. Die Gründe hierfür liegen unter anderem im Anstieg der Leistungsausgaben, insbesondere im Krankenhausbereich, sowie bei den Arzneimittelausgaben und den ambulanten Behandlungen.
Die steigenden Krankenkassenbeiträge stellen sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte eine zunehmende finanzielle Belastung dar. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) betont die Bedeutung einer gleichzeitigen Stärkung der ambulanten Versorgung im Zuge der geplanten Krankenhausreform. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Entwicklung der Gesundheitskosten und die damit verbundenen Beitragssteigerungen in den kommenden Jahren gestalten werden.