Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Klage von Eltern abgewiesen, die für ihr schulpflichtiges Kind keinen Masern-Impfnachweis vorlegen wollten. Wie die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-12/05/streit-um-masern-impfnachweis-eltern-scheitern-mit-klage) berichtet, begründeten die Eltern ihre Weigerung mit medizinischen Gründen und reichten Atteste zweier Ärzte ein, die eine Impfunfähigkeit des Kindes nahelegten. Das Gesundheitsamt erkannte diese Atteste jedoch nicht an und bestand auf dem Impfnachweis. Das Verwaltungsgericht Bayreuth hatte die Klage der Eltern bereits abgelehnt, der VGH bestätigte nun dieses Urteil.
Die Eltern argumentierten, die ärztlichen Bescheinigungen würden eine medizinische Kontraindikation, also einen Grund, der eine Impfung unmöglich macht, belegen. Die Süddeutsche Zeitung (https://www.sueddeutsche.de/bayern/rechtsstreit-streit-um-masern-impfnachweis-eltern-scheitern-mit-klage-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-241205-930-309043) berichtet, dass das Gericht zunächst keine Begründung für seine Entscheidung bekannt gab. Wegen der grundsätzlichen Relevanz des Falls ließ der VGH die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Die schriftliche Begründung des Urteils wird in den nächsten Wochen erwartet.
Seit 2020 gilt die Masern-Impfpflicht für Kinder ab einem Jahr vor der Aufnahme in Kindertagesstätten und Schulen. Wie das Ärzteblatt (https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/153174/Nachweis-von-Masernimpfung-Eltern-scheitern-mit-Eilantrag) berichtet, blieben Eltern mit einem ähnlichen Eilantrag gegen die Nachweispflicht auch vor dem Oberverwaltungsgericht Münster erfolglos. Das Gericht argumentierte, die Nachweispflicht schütze vulnerable Personen, die nicht geimpft werden können. Laut Robert Koch-Institut (RKI) sind viele Kinder nicht rechtzeitig oder vollständig gegen Masern geimpft. Im Jahr 2019 hatten nur knapp 81 Prozent der Zweijährigen beide Impfdosen erhalten. Masern sind hochgradig ansteckend und können zu schwerwiegenden gesundheitlichen Komplikationen führen.
Auch Stern (https://www.stern.de/gesellschaft/regional/bayern/rechtsstreit--streit-um-masern-impfnachweis---eltern-scheitern-mit-klage-35286244.html) und ASU Arbeitsmedizin (https://www.asu-arbeitsmedizin.com/news/eltern-scheitern-mit-eilantrag-gegen-nachweis-von-masernimpfung-fuer-grundschuelerin) berichteten über den Fall und die allgemeine Bedeutung der Masernimpfpflicht.
Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) (https://www.rnd.de/politik/masernimpfpflicht-fuer-kinder-impfskeptische-eltern-scheitern-mit-klage-laut-lauterbach-eine-gute-6Y2FZWGFU5BKBMWKZMXR7VSWOM.html) berichtet über ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2022, welches die Masernimpfpflicht für Kinder als verfassungskonform bestätigte. Auch in diesem Fall argumentierten Eltern mit einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte. Das Gericht entschied jedoch, dass der Schutz vor Masern, insbesondere für nicht impfbare Personen, überwiege.