October 4, 2024
Meldepflicht für Schöffenbezüge bei Grundsicherungsempfängern

Landessozialgericht: Schöffenbezüge sind für Grundsicherungsempfänger meldepflichtig

Wer in Deutschland Grundsicherung bezieht und gleichzeitig als Schöffe am Gericht tätig ist, muss diese Einkünfte dem Jobcenter melden. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einem Urteil vom 29. August entschieden, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet.

In dem verhandelten Fall hatte ein Ingenieur aus Hannover, der seit 2012 Grundsicherungsleistungen bezog, dem Jobcenter seine Tätigkeit als Schöffe am Landgericht verschwiegen. Für die Jahre 2015 und 2016 erhielt er eine Schöffenentschädigung von rund 2.800 Euro. Dem Landgericht gegenüber gab er an, als Bauingenieur und Energieberater ein monatliches Einkommen von 3.500 Euro zu erzielen.

Als das Jobcenter von den Zahlungen erfuhr, forderte es unter Anrechnung der monatlichen Freibeträge eine Rückzahlung von etwa 800 Euro. Der Mann klagte dagegen und argumentierte, dass ihm ein Jahresfreibetrag von 2.400 Euro für Aufwandsentschädigungen zustehe. Seiner Ansicht nach sei eine Erstattung auch aus Gründen des Vertrauensschutzes ausgeschlossen. Zudem habe er wissentlich keine Entschädigung für Verdienstausfall beantragt, da dem Landgericht bekannt gewesen sei, dass er Grundsicherungsempfänger sei. Umgekehrt sei dem Jobcenter bekannt gewesen, dass er als Schöffe tätig sei.

Das Landessozialgericht folgte jedoch der Rechtsauffassung des Jobcenters. Nach dem Wortlaut des Gesetzes sei kein Jahresfreibetrag, sondern lediglich ein monatlicher Freibetrag von 200 Euro zu berücksichtigen. Erst seit Inkrafttreten des Bürgergeldgesetzes im Jahr 2023 gelte das Jahresprinzip. Auf Vertrauensschutz könne sich der Kläger nicht berufen, da er gegenüber dem Jobcenter unvollständige Angaben gemacht habe. Er habe lediglich mitgeteilt, dass er „vielleicht irgendwann“ als Schöffe tätig werden könne, so das Gericht. Über die konkrete Ausübung der Tätigkeit und die Höhe der erhaltenen Entschädigung habe er jedoch nicht informiert. Auch ein allgemeines Beratungsgespräch entbinde ihn nicht von seinen konkreten Anzeige- und Mitteilungspflichten.

Quellen:

  • https://www.zeit.de/news/2024-10/04/grundsicherungsempfaenger-muessen-schoeffenbezuege-angeben
  • dpa
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