Die Bayerische Justiz sieht sich mit schweren Vorwürfen der Misshandlung von Gefangenen konfrontiert. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, ermittelt die Staatsanwaltschaft Nürnberg wegen Körperverletzung und Beleidigung gegen Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt Nürnberg. Dies bestätigte eine Behördensprecherin und bezog sich dabei auf einen Bericht der „Nürnberger Nachrichten“. Demnach sollen mehrere Strafanzeigen eingegangen sein. Die Ermittlungen richten sich zunächst gegen Unbekannt.
Im Zentrum der Anschuldigungen steht die mutmaßliche Misshandlung eines psychisch instabilen Gefangenen. Wie die „Nürnberger Nachrichten“ berichten, soll der Mann zwei Wochen lang in einem sogenannten „Bunker“, einem besonders gesicherten Haftraum, untergebracht und dort misshandelt worden sein. Er habe lediglich Brot mit einer Scheibe Wurst erhalten und keine psychologische Betreuung bekommen. Berichten zufolge habe der Mann die Wände des Haftraums mit seinem Kot beschmiert.
Diese neuen Ermittlungen in Nürnberg folgen auf die bereits seit Wochen andauernden Schlagzeilen um die Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen. Auch dort wird gegen Bedienstete wegen Misshandlung von Gefangenen ermittelt, wie die Zeit berichtet (https://www.zeit.de/news/2024-11/21/ermittlungen-wegen-misshandlung-gefangener-auch-in-nuernberg). Die Vorwürfe in Augsburg reichen von schweren Misshandlungen bis hin zu Folter. Beschwerden wurden sowohl von Häftlingen als auch von Mitarbeitern der JVA, darunter Gefängnisärzten, erhoben. Wie der Bayerische Rundfunk berichtet, wurden bei einer Durchsuchung der JVA Gablingen zahlreiche Akten sichergestellt, deren Auswertung andauert (https://www.br.de/nachrichten/bayern/missstaende-in-jva-gablingen-anwaelte-weisen-vorwuerfe-zurueck,USUf4qS). Die Anwälte der stellvertretenden JVA-Leiterin weisen die Vorwürfe zurück und betonen, alle Maßnahmen seien im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erfolgt.
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) fordert eine rückhaltlose Aufklärung der Vorwürfe in beiden Fällen. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss der Verfahren gelte die Unschuldsvermutung. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, würden die Verantwortlichen strafrechtlich und dienstrechtlich verfolgt. „Straftaten im Justizdienst sind inakzeptabel“, so Eisenreich.