19.11.2024
Ingolstädter Doppelgängerinnen-Mord: Verteidigungsanträge erneut abgelehnt

Prozess in Ingolstadt: Anträge der Verteidigung im Doppelgängerinnen-Mordprozess abgelehnt

Im Prozess um den sogenannten Doppelgängerinnen-Mord in Ingolstadt sind die Verteidiger mit ihren Anträgen auf Aussetzung des Verfahrens gescheitert. Wie die Zeit berichtet, argumentierten die Anwälte, sie benötigten mehr Zeit, um sich mit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft auseinanderzusetzen. Das Landgericht Ingolstadt lehnte diesen Antrag nach mehrstündiger Beratung ab. Die Verteidiger hatten eigentlich ihre Schlussvorträge halten sollen. Durch die Anträge kam es erneut zu Verzögerungen. Wann die Plädoyers nun stattfinden und ein Urteil verkündet wird, ist derzeit unklar. Laut Süddeutscher Zeitung verzögern die Anträge der Verteidigung den Prozess immer wieder.

Die Angeklagte, eine 25-jährige Deutsch-Irakerin, und ihr 26-jähriger kosovarischer Komplize sollen eine 23-Jährige aus Eppingen (Baden-Württemberg) mit 56 Messerstichen getötet haben. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass die Angeklagte aufgrund von Familienstreitigkeiten ein neues Leben beginnen wollte. Dazu soll sie im Internet nach einer Doppelgängerin gesucht und diese mit ihrem Komplizen ermordet haben, um ihren eigenen Tod vorzutäuschen. Wie der Stern berichtet, hat die Staatsanwaltschaft für beide Angeklagte lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren unwahrscheinlich. Zusätzlich soll eine spätere Sicherungsverwahrung vorbehalten werden.

Die Verteidigung kritisiert, dass der Vorsitzende Richter, Konrad Kliegl, erst nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft auf die Möglichkeit der besonderen Schwere der Schuld und der Sicherungsverwahrung hingewiesen habe. Sie argumentieren, dass dieser Hinweis, wie Radio IN berichtet, viel früher im Verfahren, das bereits rund 50 Verhandlungstage andauert, hätte erfolgen müssen. Die Staatsanwaltschaft sah, wie die Augsburger Allgemeine berichtet, keinen Grund für einen früheren Hinweis. Auch die Strafkammer betonte bei der Ablehnung der Anträge, der rechtliche Hinweis sei lediglich eine Reaktion auf das Plädoyer der Staatsanwaltschaft gewesen und es habe zuvor keinen Anlass dafür gegeben. Der Bayerische Rundfunk berichtet, dass die Plädoyers der Staatsanwaltschaft am 5. November begonnen haben, jedoch aufgrund von weiteren Anträgen der Verteidigung und einem Befangenheitsantrag gegen die Kammer unterbrochen wurden.

Quellen:

- ZEIT ONLINE

- Süddeutsche Zeitung

- Stern

- Augsburger Allgemeine

- Bayerischer Rundfunk

- Radio IN

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