19.11.2024
Vom Olympia-Sprint zum Asylantrag: Sha Mahmood Noor Zahis neue Laufbahn in Deutschland

Sha Mahmood Noor Zahi, der Afghanistan bei den Olympischen Spielen in Paris als Fahnenträger repräsentierte, hat in Deutschland Asyl beantragt. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, lebt der 33-jährige Sprinter aktuell in einer Flüchtlingsunterkunft in der Nähe von Schweinfurt. Dort hat er am Sachs-Stadion, der Heimspielstätte des 1. FC Schweinfurt, eine neue sportliche Heimat auf der Tartanbahn gefunden. Noor Zahi, der in Paris mit 10,64 Sekunden einen neuen afghanischen Landesrekord über 100 Meter aufstellte, trainiert dort weiterhin und verfolgt ehrgeizige Ziele: die Teilnahme an den Olympischen Spielen 2028 in Los Angeles und den Titel des Olympiasiegers oder Weltmeisters.

Noor Zahis Flucht nach Deutschland erfolgte unmittelbar nach den Spielen in Paris. In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung, das aufgrund seiner fehlenden Deutsch- und Englischkenntnisse von seinem Freund Nasir Mohammadi übersetzt wurde, betont Noor Zahi seine positive Lebenseinstellung trotz der schwierigen Umstände. Er trage nun oft eine Maske, um nicht erkannt zu werden, erzählt er mit einem Lächeln. Sein Fokus liegt auf dem Sport und dem Erreichen seiner ambitionierten Ziele. Die Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung schildert, wie Noor Zahi in der Flüchtlingsunterkunft von anderen Bewohnern, darunter auch afghanische Sicherheitsmitarbeiter, erkannt und um Fotos gebeten wird.

Die Situation afghanischer Geflüchteter in Deutschland wird vom Mediendienst Integration beleuchtet. Demnach ist Deutschland nach Iran und Pakistan das dritthäufigste Aufnahmeländer für Menschen aus Afghanistan, die seit Jahrzehnten aufgrund bewaffneter Konflikte fliehen. Die Machtübernahme der Taliban im August 2021 hat die Situation weiter verschärft und zu einer erneuten Fluchtwelle geführt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) koordiniert die Aufnahme und Verteilung der Geflüchteten in Deutschland und unterstützt sie bei der Beantragung von Asyl und Aufenthaltserlaubnissen. Wie das BAMF auf seiner Webseite erläutert, haben afghanische Ortskräfte und besonders gefährdete Personen, die für deutsche Behörden und Organisationen gearbeitet haben, Anspruch auf eine Aufnahmezusage nach § 22 S. 2 AufenthG.

Die Studie "Angekommen und transnational verbunden: Afghanische Zugewanderte in Deutschland" des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) zeigt, dass sich afghanische Zugewanderte in Deutschland überwiegend willkommen fühlen und eine starke Bindung zu ihrem neuen Land entwickeln. Gleichzeitig stehen sie vor Herausforderungen wie dem Familiennachzug, dem Deutschlernen, der Wohnungssuche und der Arbeitsmarktintegration. Die Studie betont die Bedeutung von Integrationsmaßnahmen, die die soziale und gesellschaftliche Einbindung fördern, sowie die Notwendigkeit, die Anstrengungen im Bereich der beruflichen Anerkennung zu verstärken. Viele Geflüchtete berichten von Diskriminierungserfahrungen, insbesondere bei der Wohnungssuche. Ein sicherer Aufenthaltstitel und die Möglichkeit, die Familie nach Deutschland zu holen, sind zentrale Anliegen der Geflüchteten.

Die Debatte über die Zurückweisung von Flüchtlingen an den deutschen Grenzen wird durch aktuelle Zahlen des Bundesinnenministeriums, die der Süddeutschen Zeitung vorliegen, befeuert. Im ersten Halbjahr 2024 wurden mehr als die Hälfte der unerlaubt Einreisenden zurückgewiesen, ein deutlicher Anstieg im Vergleich zum Vorjahr. Die Linken-Abgeordnete Clara Bünger kritisiert diese Praxis und äußert den Verdacht rechtswidriger Zurückweisungen, während das Innenministerium diese Vorwürfe zurückweist. Die Zurückweisung von Personen, die um Asyl bitten, ist nicht zulässig, jedoch ist die Zahl der Asylgesuche an den Grenzen deutlich zurückgegangen.

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