Der Münchner Stadtrat hat am Mittwoch beschlossen, das Dieselfahrverbot auf einem Teilabschnitt des Mittleren Rings zu verschärfen. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, betrifft die neue Regelung Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 5 auf der Landshuter Allee zwischen dem Georg-Brauchle-Ring und der Auffahrt zur A96. Dieser Schritt ist eine Reaktion auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) vom März, das im Oktober vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde. Der Süddeutsche Zeitung (zum Gerichtsurteil) zufolge, verpflichtete der BayVGH die Stadt, Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid zu ergreifen.
Die Entscheidung für ein streckenbezogenes Fahrverbot fiel jedoch nicht einstimmig aus. Der Bayerische Rundfunk berichtet, dass die Stadtratsmehrheit hofft, die Verschärfung letztendlich nicht umsetzen zu müssen. Das Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU) hat eine Ausstiegsklausel in den Beschluss integriert. Sollte der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid im Jahr 2024 unterschritten werden und Prognosen für 2025 und 2026 eine deutliche Unterschreitung erwarten lassen, tritt das Fahrverbot nicht in Kraft. Laut Umweltreferentin Christine Kugler liegen diese Daten erst im Februar vor. Die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass der Stadtrat voraussichtlich im März erneut über das Fahrverbot beraten wird.
Vom 11. Dezember bis 27. Januar findet die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung statt, in der Bürger ihre Bedenken und Anregungen einbringen können. Wie t-online berichtet, gilt auf dem betroffenen Abschnitt der Landshuter Allee bereits seit Juni 2023 Tempo 30. Diese Maßnahme sollte ursprünglich ein Fahrverbot verhindern. T-online meldet weiterhin, dass die CSU-Fraktion im Stadtrat die Ausweitung des Fahrverbots auf Euro-5-Diesel ablehnt und eine endgültige Entscheidung erst nach Vorliegen der Jahresdurchschnittswerte für 2024 fordert.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hingegen drängt auf eine zügige Umsetzung des Fahrverbots, unabhängig von der Entwicklung der Stickstoffdioxid-Werte. Der Bayerische Rundfunk berichtet, die DUH argumentiere, München müsse für die verschärften Grenzwerte der neuen EU-Luftqualitätsrichtlinie vorbereitet sein. Die DUH hatte die Klage vor dem BayVGH gemeinsam mit dem Verkehrsclub Deutschland (VCD) eingereicht.
Die Einführung von Tempo 30 auf dem betroffenen Streckenabschnitt hat bereits zu einer Reduzierung der Stickstoffdioxid-Belastung geführt. Ob diese Maßnahme jedoch ausreicht, um den Grenzwert dauerhaft einzuhalten, bleibt abzuwarten. Die Süddeutsche Zeitung berichtet von einer Verringerung des Verkehrsaufkommens auf dem Mittleren Ring um zehn Prozent, ohne dass die Belastung auf Ausweichrouten gestiegen sei.
Die Diskussion um das Dieselfahrverbot in München verdeutlicht den schwierigen Balanceakt zwischen Luftreinhaltung und den Bedürfnissen der Autofahrer. Die Stadt steht unter dem Druck des Gerichtsurteils, möchte aber gleichzeitig die Auswirkungen auf die Bevölkerung minimieren. Die kommenden Monate werden zeigen, ob das streckenbezogene Fahrverbot tatsächlich umgesetzt wird oder ob die Ausstiegsklausel greift.
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