Wie die Stadt Frankfurt mitteilt, dürfen Katzen mit unkontrolliertem Auslauf seit dem 1. Oktober nur noch kastriert und entsprechend gekennzeichnet sein. Die neue Katzenschutzverordnung soll die unkontrollierte Vermehrung von Katzen im Stadtgebiet eindämmen und stellt einen wichtigen Schritt für den Tierschutz dar. Die Kennzeichnung der Katzen erfolgt mittels Tätowierung oder Mikrochip, die Registrierung muss in den gängigen Datenbanken hinterlegt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Jungtiere unter fünf Monaten.
Sollte es zu Zuwiderhandlungen kommen, können die Halter dazu aufgefordert werden, ihre Katze kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Findet das Ordnungsamt eine fortpflanzungsfähige Katze ohne Kennzeichnung und Registrierung und kann der Halter nicht innerhalb von 48 Stunden ermittelt werden, kann die Kastration auf Kosten des Halters durchgeführt werden. Die Stadt Frankfurt folgt damit dem Beispiel anderer Städte, die bereits ähnliche Verordnungen erlassen haben. Darmstadt gilt dabei als Vorreiter in Deutschland. Der Landestierschutzbund setzt sich schon länger für eine hessenweite Regelung ein.
Die Einführung der Katzenschutzverordnung ist ein wichtiger Schritt, um dem Problem der unkontrollierten Vermehrung von Katzen in Frankfurt entgegenzuwirken. Die Stadt erhofft sich dadurch, die Zahl der Streunerkatzen zu reduzieren und das Leid dieser Tiere zu verringern. Tierschützer*innen begrüßen die Entscheidung der Stadt Frankfurt und hoffen, dass andere Städte dem Beispiel folgen werden.
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