19.10.2024
Neue Polizeisoftware in Bayern: Einsatz verzögert durch rechtliche Hürden

Trotz Gesetzesänderung: Neue Polizei-Software in Bayern bisher nicht im Einsatz

Im Freistaat Bayern wurde vor kurzem eine umstrittene neue Polizei-Software eingeführt, die jedoch trotz der notwendigen Gesetzesänderungen noch nicht aktiv genutzt wird. Die Software, die vom amerikanischen Unternehmen Palantir entwickelt wurde, soll der bayerischen Polizei als Analyse- und Rechercheplattform dienen. Der Kauf dieser Software hat den Freistaat etwa fünf Millionen Euro gekostet.

Ein Sprecher des Bayerischen Landeskriminalamts (LKA) erklärte, dass die Software grundsätzlich betriebsbereit sei. Allerdings müsse der Landesdatenschutzbeauftragte zunächst eine Stellungnahme abgeben, bevor die Software in den operativen Einsatz gehen kann. Dies ist im Polizeiaufgabengesetz (PAG) festgelegt. Die Frist für die Stellungnahme beträgt sechs Wochen, und diese Zeit wird derzeit abgewartet.

Die neue Software, bekannt als Verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform (VeRA), soll insbesondere in Fällen schwerer und schwerster Kriminalität eingesetzt werden. Dazu gehören unter anderem organisierter Drogenhandel, Telefonbetrügerbanden, potenzielle Terroranschläge, Sexualdelikte und Kinderpornografie. Die Software hat die Fähigkeit, auf Millionen von Daten aus den verschiedenen Datenbanken der bayerischen Polizei zuzugreifen, um Ermittlern zu helfen, Verbindungen zwischen verschiedenen Informationen herzustellen und so mögliche Straftaten zu verhindern.

Ein zentrales Anliegen der Software ist es, die Ermittlungsarbeit zu beschleunigen. Bisher mussten die Beamten verschiedene Systeme manuell auswerten und die Ergebnisse vergleichen, was oft mehrere Tage in Anspruch nahm. Mit VeRA wird es möglich sein, unterschiedliche Dateiformate in ein gemeinsames Format zu übersetzen, was eine schnellere und effizientere Analyse der Daten ermöglicht.

Die Einführung von VeRA ist jedoch nicht ohne Kontroversen. Kritiker äußern Bedenken, dass durch den Einsatz der Software möglicherweise Daten in die USA abfließen könnten, da Palantir als amerikanisches Unternehmen gilt. Datenschutzaktivisten haben zudem darauf hingewiesen, dass die Software auf Daten zugreifen könnte, die zu anderen Zwecken gesammelt wurden, was das Zweckbindungsgebot in Gefahr bringen könnte. Thomas Petri, der oberste Datenschützer Bayerns, hat bereits Bedenken geäußert und die Möglichkeit einer Klage vor dem Verfassungsgerichtshof durch die SPD im bayerischen Landtag in Erwägung gezogen.

Der LKA-Sprecher betonte, dass die Beamten im Falle einer akuten Gefahr den Datenschutzbeauftragten nachträglich über den Einsatz der Software informieren könnten. Bislang sei jedoch kein solcher Fall eingetreten, was die Inaktivität der Software weiter erklärt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die neue Polizei-Software in Bayern zwar bereit zur Nutzung ist, jedoch aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen und der erforderlichen Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten noch nicht eingesetzt werden kann. Die Diskussion über den Datenschutz und die rechtlichen Grundlagen wird weiterhin intensiv geführt, während die bayerische Polizei darauf wartet, die Software in ihren Ermittlungen zu verwenden.

Die Situation wird aufmerksam beobachtet, sowohl von den Behörden als auch von den Bürgern, die ein Interesse daran haben, wie ihre Daten verwendet werden und welche Maßnahmen zum Schutz ihrer Privatsphäre ergriffen werden.

Quellen: Zeit Online, BR24, Netzpolitik.

Weitere
Artikel